Kein "Scooter" für den öffentlichen Straßenverkehr - Erkrath - 1607138
(ots) -
Am Dienstag, dem 26.07.2016, kam einer Mountain-Bike-Streife des
Verkehrsdienstes Mettmann an der Straße Trills in Erkrath-Hochdahl
eine Frau auf einem sogenannten Electro-Scooter zügig entgegen. An
einer Ampel gelang es den beiden Beamten, das ungewöhnliche
Kraftfahrzeug einzuholen und die 55-jährige Fahrerin, die keine
Schutzkleidung trug, zu kontrollieren. Dabei stellten die Polizisten
fest, dass das Fahrzeug optisch zwar einem Spielgerät für Kinder
ähnelte, jedoch mit einem Elektroantrieb mit einer Nennleistung von
1600,- Watt ausgerüstet war. Bei einer Überprüfung der technisch
zulässigen Höchstgeschwindigkeit ermittelten die Beamten auf dem
Rollenprüfstand eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Obwohl ein
"Warnhinweis" auf dem Roller darauf aufmerksam macht, dass der
Scooter nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist,
hatte die Frau ihn - trotz des fehlenden Versicherungsschutzes - in
Betrieb genommen. Die Beamten leiteten ein entsprechendes
Strafverfahren gegen die 55-Jährige ein. Weiterhin muss sich die
Scooter-Fahrerin wegen eines Verstoßes gegen die
Fahrzeugzulassungsverordnung verantworten, da in diesem Fall ein Kfz
in Betrieb genommen wurde, für das weder eine Betriebserlaubnis noch
eine EG-Typgenehmigung besteht. Der Scooter verblieb im Eigentum der
Beschuldigten, ihr wurde jedoch jede weitere Fahrt im öffentlichen
Straßenverkehr untersagt.
Hinweis an die Medien: Polizeiliches Bildmaterial zu dieser
Mitteilung befindet sich in der Digitalen Pressemappe der KPB
Mettmann zum Download bereit und zur Veröffentlichung frei.
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Datum: 28.07.2016 - 15:25 Uhr
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