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ABC-Schützen im Straßenverkehrs / Tipps für Eltern und Autofahrer

ID: 1492835

(ots) -
Mit Beginn des neuen Schuljahres 2016/2017 rückt für rund 67.000
sogenannte ABC-Schützen der Einschulungstermin näher. Dieser findet
am Samstag, dem 06.08.2016, statt und stellt einen weiteren
Lebensabschnitt für die Erstklässler (-innen) dar. Unter anderem
beinhaltet die Einschulung auch das zukünftige Zurücklegen des neuen
Schulweges. Nach wie vor handelt es sich bei den Kindern um das
"schwächste Glied" in der Kette der Verkehrsteilnehmer.
Verkehrsunfälle mit ihnen gehören zum traurigsten Kapitel unseres
Verkehrs-alltages. In Niedersachsen starben 2014 und 2015 jeweils 13
Kinder bei Unfällen im Straßenverkehr. Bedenken sie bitte, dass
Kinder den Straßenverkehr anders wahrnehmen. Sie können
Geschwindigkeiten und Entfernungen nicht so einschätzen wie
Erwachsene. Kinder können noch nicht über Autos hinweg schauen und
werden von anderen Verkehrsteilnehmern oftmals sehr spät oder gar
nicht erkannt. Die Eltern können ihren Schützlingen unter anderem
mit nachfolgend aufgeführten Punkten helfen, den Schulweg sicher zu
meistern: Legen Sie gemeinsam den Schulweg fest und üben sie
richtiges Verhalten an möglichen Gefahrenpunkten. Neben dem Training
mit den Kindern gilt es aber auch, bei der Fahrt mit dem Auto zur
Schule einiges zu beachten. Ganz wichtig ist die richtige Sicherung
im Auto. Kinder bis zum 12. Lebensjahr und 1,50 Meter Körpergröße
müssen geeignete Kindersitze haben. Besondere Gefahrensituationen
entstehen beim Ein- und Aussteigen. In einem kurzen Zeitraum fahren
viele Autos vor, halten, wenden oder fahren wieder an. Dadurch
entstehen gefährliche Situationen für die Kinder. Halten Sie nicht
direkt am Eingangsbereich der Schule! Suchen Sie sich möglichst etwas
abgesetzt von der Schule einen geeigneten Parkplatz und begleiten Sie
Ihr Kind den Rest des Weges zu Fuß. Lassen Sie ihre Kinder immer zur




Gehwegseite aussteigen. Hierbei ist besonders auf Radfahrer zu
achten. Immer wieder kommt es durch eine sich plötzlich öffnende
Autotür zwischen Fußgängern und radfahrenden Kindern zu
folgenschweren Kollisionen. Es bleibt anzumerken, dass Schulanfänger
nicht mit dem Rad zur Schule fahren sollten. Ein sechsjähriges Kind
ist den Erfordernissen des Straßenverkehrs noch nicht gewachsen.
Während der 3. und 4. Klasse findet in den Schulen intensives
Radfahrtraining statt. Erst danach sollten Sie Ihr Kind mit dem Rad
am Straßenverkehr teilnehmen lassen. Vorher wird dringend davon
abgeraten, Kinder ohne Begleitung eines Erwachsenen mit dem Rad zur
Schule fahren zu lassen. Des Weiteren tragen sogenannten
Reflexmaterialien und entsprechend helle Bekleidung zur besseren
Wahrnehmung der Schulkinder bei. An die Autofahrer möchte die Polizei
appellieren, besonderes Augenmerk auf am Fahrbahnrand befindliche
Kinder zu richten. Diese sind voller neuer Eindrücke und Erlebnisse,
toben und spielen mit anderen Kindern, reagieren mitunter spontan.
Es ist mit einem plötzlichen über die Straße laufen zu rechnen.
Daher gilt: Fuß vom Gas, Erhöhung der Aufmerksamkeit und
Bremsbereitschaft , wann immer Kinder am Fahrbahnrand sind.

Eine große Gefahrenstelle auf dem Schulweg stellen auch die
Bushaltestellen dar. Hier gilt, wenn sich ein Schulbus mit
eingeschalteter Warnblinkanlage der Haltestelle nähert, darf dieser
nicht überholt werden. Hält der Bus an der Haltestelle mit
eingeschaltetem Warnblinklicht, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit
(4-7 km/h) an diesem vorbei gefahren werden. Diese gesetzliche
Regelung des § 20 StVO gilt auch für den Gegenverkehr derselben
Fahrbahn. Wenn notwendig, müssen die Fahrzeugführer warten. Sollte
kein Warnblinklicht eingeschaltet sein, darf nur vorsichtig an dem
Bus vorbei gefahren werden. Auch für die Schulanfangsaktion 2016 ist
das Motto "Zur Schule - Möglichst zu Fuß" als ein Schwerpunktthema
festgelegt worden. Ein entsprechendes Tagebuch, sowie die
dazugehörigen Aufkleber sind beim Verkehrssicherheitsberater der
Polizeiinspektion Stade erhältlich. Zudem wird erneut die Rolle der
Erziehungsberechtigten als Vorbild für ein sicherheitsorientiertes
Verkehrsverhalten betont. Dazu wird ein Elternbrief in
unterschiedlichen Sprachen vorgehalten, der auf die Themenfelder
"Sicher zur Fuß zur Schule", "Sicher mit dem Bus zur Schule" und
"Sicher mit dem Auto zur Schule" hinweist. Diese Elternbriefe stehen
als PDF-Dokument auf der Internetseite
www.landesschulbehoerde-niedersachen.de zum Download zur Verfügung.
Die Polizei wird zu Schulbeginn in räumlicher Nähe von Grundschulen
Flyer in Form der "Kleinen Füße" und sogenannte Schulwegratgeber
verteilen. Abschließend bleibt noch darauf hinzuweisen, dass sowohl
der Landkreis Stade, wie auch die Polizei, nicht nur zum Schulauftakt
Verkehrsüberwachungsmaßnahmen durchführen werden. Im besonderen Focus
stehen hierbei Geschwindigkeitsüberprüfungen, die ordnungsgemäße
Sicherung von Kindern, falsches Parken, sowie das Verhalten an
Fußgängerüberwegen, Lichtsignalanlagen und Bushaltestellen.

Thomas Mehnen, PHK Verkehrssicherheitsberater der
Polizeiinspektion Stade

Fotos in der Pressemappe der Polizei Stade




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Stade
Herbert Kreykenbohm
Telefon: 04141-102 305
E-Mail: herbert.Kreykenbohm(at)polizei.niedersachsen.de


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drucken  als PDF  an Freund senden   160802-4. Geldbotinüberfallen - Zeugenaufruf  Pressebericht des Polizeipräsidiums Südosthessen vom 02.08.2016
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 02.08.2016 - 15:04 Uhr
Sprache: Deutsch
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