Sperrung der Schifffahrt
(ots) - Am Montag, 08. August 2016 wurde um 22.00 Uhr in
der Ortslage Gernsheim im Rahmen des 68. Rheinischen Fischerfestes
ein Höhenfeuerwerk (bei Rhein-km 462) von der linken Uferseite her
abgebrannt. Gemäß schifffahrtspolizeilicher Erlaubnis des
Wasserschutzamtes Mannheim wurde ein Begegnungsverbot angeordnet. Des
Weiteren wurde ein Stillliegeverbot für Kleinfahrzeuge und Fahrzeuge
mit gefährlichen Gütern verfügt. Die Verkehrsregelung entsprechend
der schifffahrtspolizeilichen Erlaubnis wurde durch die
Wasserschutzpolizeistation Gernsheim überwacht. Ein stillliegendes
Gütermotorschiff wurde zu Beginn der Verkehrsmaßnahmen im Bereich des
Begegnungsverbotes festgestellt. Der verantwortliche Schiffsführer
weigerte sich den Bereich zu verlassen. Es erfolgten Anzeigen wegen
diverser schifffahrtspolizeilicher Verstöße. Der Verlauf des
Feuerwerks sowie die Sicherheit und Leichtigkeit des übrigen
Schiffsverkehrs war zu keiner Zeit beeinträchtigt.
Rückfragen bitte an:
Wasserschutzpolizeistation Gernsheim
Rheinstr. 30
64579 Gernsheim
Tel.: 06258-93400
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Datum: 08.08.2016 - 23:22 Uhr
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Gernsheim
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Polizeimeldungen
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