++ Presse-/ Ergebnismeldung zu einer kombinierten Kontrolle von Reisebussen und Sonntagsfahrverboten am 14.08.2016 ++
(ots) - Bereits am 14. August 2016 fand eine kombinierte
Kontrolle von Reisebussen und Sonntagsfahrverboten durch Kräfte der
Regionalen Kontrollgruppe Lüneburg statt. Unter der Leitung von PHK
Oliver Kues kontrollierten 14 Beamtinnen und Beamte der Regionalen
Kontrollgruppe Lüneburg im Großraum des Autobahnkreuzes Maschen auf
den Autobahnen 1 und 7 sowohl Reisebusse als auch die Einhaltung des
Sonntagsfahrverbotes für den gewerblichen Güterkraftverkehr.
Dabei wurden bei 18 Fahrzeugen des Güterverkehrs insgesamt 13
beanstandete Fahrzeuge festgestellt. Acht Verstöße gegen das
Sonntagsfahrverbot wurden geahndet. Bei den acht kontrollierten
Reisebussen wurden insgesamt fünf Fahrzeuge beanstandet. Das
entspricht Beanstandungsquoten von ca. 72 % bzw. 62 %, ein
eindeutiger Beleg für die Notwendigkeit der Kontrollen.
In fünf Fällen wurden technische Mängel festgestellt, wobei bei
einem Gespann die Weiterfahrt untersagt werden musste. In 13 Fällen
wurde gegen das Fahrpersonalrecht verstoßen, in den meisten Fällen
handelte es sich hier um eine Nicht-Einhaltung der täglichen oder
wöchentlichen Ruhezeit. Weitere 20 Verstöße im Rahmen der allgemeinen
Verkehrsüberwachung haben die Polizeibeamtinnen und -beamten
festgestellt. Hier handelte es sich zum Beispiel um Verstöße im
Bereich Ladungssicherung oder fehlende Genehmigungen. In neun Fällen
wurde die Weiterfahrt untersagt.
Bei der Überprüfung eines schwedischen Sattelzuges auf der BAB 7
im Bereich Garlstorf stellten die Beamten eine Überhöhe des Gespanns
(gemessen 4,14 m) fest. Bei dem Versuch, diese Überhöhe mechanisch zu
beheben, beschädigte der Fahrer seine Bremsanlage, so dass ein
Serviceunternehmen den Schaden vor Ort beheben musste.
Bei einem deutschen Kleintransporter mit Anhänger, bei dem es sich
lt. Zulassung um ein Sonder-Kfz. mit den damit einhergehenden
Befreiungen von den Sozialvorschriften sowie dem Sonntagsfahrverbot
handeln sollte, wurde festgestellt, dass hier die Nutzungs- und
Baumerkmale eindeutig für eine Güterbeförderung sprachen. Gegen
Fahrer und Halter wurden entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren
eingeleitet.
Die Verstöße im Bereich Sonntagsfahrverbot lagen im Rahmen des
Üblichen und zu erwartenden. PHK Oliver Kues zeigte sich nicht
überrascht: "Ein gewisser Teil der Spediteure verstößt gegen die
Bestimmungen aus den Ausnahmegenehmigungen und nutzt das Ganze aus.
Das sind bekannte Vorgehensweisen, die immer wieder vorkommen und auf
Grund dessen auch die Kontrollen erforderlich machen."
Die Kontrolle eines unbeladenen Tiertransports aus dem LK
Cloppenburg auf der BAB 1 im Bereich Heidenau, der auf der Fahrt zum
Beladen nach Schleswig-Holstein war, ergab erhebliche Verstöße gegen
die Lenk- und Ruhezeiten. Der Fahrzeugführer hatte gegen diese Anfang
des Monats August massiv verstoßen. Gegen den Fahrer sowie den
Verantwortlichen der Firma wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren
eingeleitet. Beide Personen erwarten Bußgelder im höheren
dreistelligen Bereich.
Die Kontrolle im Bereich gewerblicher Personenverkehr ergab
speziell bei den Linienbussen Verstöße gegen die Lenk- und
Ruhezeiten. PHK Oliver Kues: "Dieses Ergebnis kann ebenfalls nicht
wirklich überraschen, ist der Termindruck in dieser Branche doch
bekanntlich sehr hoch. Die festgestellten Verstöße waren
erfreulicherweise nicht akut sicherheitsgefährdend und führten daher
auch nicht zu einer Untersagung der Weiterfahrt."
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Polizeidirektion Lüneburg
Mareike Kowalewski
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
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Datum: 17.08.2016 - 15:43 Uhr
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