Untersuchungshaft für Flugreisenden
(ots) - Bereits gestern wurde am Düsseldorfer Flughafen
ein 45-jähriger Niederländer festgenommen, der nach Abu Dhabi
ausreisen wollte. Die Bundespolizei stellte bei der Ausreisekontrolle
fest, dass gegen den Niederländer mit somalischer Herkunft, ein
Untersuchungshaftbefehl des Amtsgericht Frankfurt/M. bestand. Der
Mann war zur anberaumten Hautverhandlung im Dezember 2015 vor dem
Frankfurter Amtsgericht nicht erschienen und daher zur Festnahme
ausgeschrieben worden. Das Gericht wirft dem Niederländer vor, im
April 2015 mit einer weiteren Person über den Frankfurter Flughafen
in die Bundesrepublik eingereist zu sein. Hierbei führten die
Reisenden vier Koffer mit, die insgesamt ca. 58 Kg des Rauschmittels
Khat enthielten. Kath unterliegt in der Bundesrepublik Deutschland
dem Betäubungsmittelgesetz. Der Festgenommene wurde dem Gericht in
Düsseldorf überstellt.
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Jörg Bittner
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Datum: 17.08.2016 - 15:08 Uhr
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