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Mehr Schein als Sein

Unternehmer erhält 2-jährige Bewährungshaftstrafe wegen Sozialversicherungsbetrugs

ID: 1500165

(ots) - Weil ein 46 jähriger Unternehmer aus der
Baubranche im Raum Heilbronn über einen Zeit-raum von 3 Jahren seine
beim ihm angestellten Arbeitnehmer gezielt als Scheinselbständige
führte, verurteilte das Amtsgericht Heilbronn den Mann zu einer
Haftstrafe von 2 Jahren auf Bewährung. Nach den Ermittlungen der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Heilbronn führte der
Unternehmer Gesamtsozialversicherungsbeiträge in Höhe von knapp
115.000EUR nicht an die zuständigen Sozialkassen ab. Der Sozialkasse
Bau verschwieg er rund 54.500EUR an Beiträgen, der
Berufsgenossenschaft in der Bauwirtschaft etwa 20.000EUR.

Weil sich der Unternehmer einsichtig und zur Wiedergutmachung des
Schades bereit erklärte, entschied das Gericht auf eine
Bewährungsstrafe. Das Urteil wurde im Mai rechtskräftig.

Zusatzinformation: Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn eine
erwerbstätige Person als selbstständiger Unternehmer auftritt, obwohl
sie von der Art ihrer Tätigkeit zu den abhängig Beschäftigten zählt
oder in ein entsprechendes Arbeitsverhältnis eingebunden ist. Dies
ist insbesondere dann der Fall, wenn sie in die Betriebsorganisation
des "Auftraggebers" eingegliedert sowie weisungsgebunden ist und
darüber hinaus kein typisches Unternehmerrisiko hat. Der Arbeitgeber
spart sich so die Sozialversicherungsbeiträge zur Kranken-, Renten-,
Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, umgeht die Gewährleistung von
vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen -z.B. Mindestlohn- und hat
dadurch einen erheblichen Wettbewerbsvorteil. Die Strafandrohung für
diese Straftat liegt bei Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf
Jahren.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Heilbronn
Pressesprecher
René Hildenbrand
Telefon: 07131-8970-150
E-Mail: presse.hza-heilbronn(at)zoll.bund.de




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Datum: 18.08.2016 - 06:00 Uhr
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