ProSOS

ProSOS - Portal fuer Sicherheit, Rettung und Schutz

 

160818-4-K Geplantes kurdisches Kulturfestival - Intensive Reaktionen auf Empfehlung der Polizei Köln

ID: 1500658

(ots) - Unsere Veröffentlichung der Pressemitteilung zur
Empfehlung an die Kölner Sportstätten GmbH, keinen
Veranstaltungsvertrag mit den Organisatoren des "24. Internationalen
Kurdischen Kulturfestivals" abzuschließen, hat zu vielfältigen
Reaktionen unter anderem in den Sozialen Medien geführt. Die Meldung
wurde in den ersten 24 Stunden nach ihrer Veröffentlichung mehr als
250.000 Mal aufgerufen und vielfach sehr emotional kommentiert.
Mitunter kam es zu diffamierenden Äußerungen mit strafbarem Inhalt.

Die Polizei Köln hat nun mit einem weiteren Beitrag in facebook
reagiert und ruft alle Beteiligten zu einem respektvollen Umgang
miteinander und besonnenem Handeln auf.

facebook-Veröffentlichung:

Die Empfehlung an die Kölner Sportstätten GmbH, keinen
Veranstaltungsvertrag mit den Organisatoren des "24. Internationalen
Kurdischen Kulturfestivals" abzuschließen, hat zu vielfältigen
Reaktionen im öffentlichen Raum und in den Sozialen Netzwerken
geführt. Allein die Pressemitteilung der Polizei Köln wurde bei
facebook in den ersten 24 Stunden nach ihrer Veröffentlichung mehr
als 250.000 Mal aufgerufen und vielfach sehr emotional kommentiert.

Dabei wird wiederkehrend Bezug zu der Versammlung am 31. Juli
gegen den Militärputsch in der Türkei genommen. Im Gegensatz zu dem
geplanten kurdischen Kulturfest handelte es sich dabei jedoch um eine
angemeldete Versammlung. Bei dieser Versammlung wurde im Vorfeld
fortwährend geprüft, ob Sicherheitsaspekte ein Verbot erforderlich
machten. Die Polizei erteilte schließlich strenge Auflagen zum Ablauf
der Versammlung. Diese wurden konsequent durchgesetzt.

Unsere Empfehlung an die Kölner Sportstätten GmbH, keinen
Veranstaltungsvertrag mit den Organisatoren des "24. Internationalen
Kurdischen Kulturfestivals" abzuschließen, resultiert aus Erfahrungen




mit vergleichbaren Veranstaltungen sowie unserer aktuellen
Einschätzung der Sicherheits- und Gefährdungslage. Unsere Empfehlung
ist ausdrücklich nicht als Diskriminierung der Volksgruppe der Kurden
zu verstehen.

Den Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden nach handelt es sich bei
dem kurdischen Kulturfestival um eine der wichtigsten Aktivitäten zur
Unterstützung der von der Europäischen Union als Terrororganisation
gelisteten "Arbeiterpartei Kurdistans" PKK. Die PKK ist in
Deutschland verboten. Dieses Verbot schließt die Betätigung und die
Verwendung der Symbole der Vereinigung ein. Verstöße gegen dieses
Verbot stellen Straftaten gegen das Vereinsgesetz dar.

Trotz dieses Verbotes wurden bei dem letzten im
Rheinenergiestadion durchgeführten Kulturfestival 2011 mehrere
tausend Fahnen und Plakate der PKK gezeigt. Zudem wurde die Rede
eines hochrangigen Funktionärs über eine Videoleinwand eingespielt,
der in einen Kampfanzug gekleidet vor einer PKK-Fahne posierte. Auch
in den Folgejahren kam es zu vergleichbaren Straftaten im
Zusammenhang mit der Veranstaltungsreihe der "Kulturfestivals".

Die Aufgabe der Polizei ist es, derartige Straftaten zu verhindern
und konsequent zu verfolgen.

Als 2012 in Mannheim im Rahmen eines kurdischen Kulturfestivals
das Tragen eines mit verbotener PKK-Symbolik bedruckten T-Shirts
unterbunden werden sollte, kam es zu massiven Übergriffen durch eine
etwa 50-köpfige Personengruppe. Dieses Beispiel belegt die hohe
Emotionalisierung der Beteiligten.

Gerade auch in Folge der jüngsten gewalttätigen Konflikte in der
Türkei stellen wir fest, dass sich diese Emotionalisierung der hier
lebenden Türken und Kurden weiter steigert. Dies zeigt sich auch
anhand der Reaktionen auf unsere Empfehlung an die Kölner
Sportstätten GmbH in den Sozialen Netzwerken. Auf unserer
facebook-Seite kommt die derzeitig stark aufgeladene Stimmung auf
türkischer und kurdischer Seite durch gegenseitige Beleidigungen und
Diffamierungen zum Ausdruck.

Diese Reaktionen belegen die Richtigkeit unserer Einschätzung
hinsichtlich der zu erwartenden Sicherheitslage im Zusammenhang mit
der geplanten Veranstaltung. Wir rechnen insbesondere damit, dass
sich beim Aufeinandertreffen von mit der PKK-sympathisierenden Kurden
und nationalistischen Türken bzw. Deutschen mit türkischem
Migrationshintergrund die bislang verbal aggressive Stimmung in
gewalttätigen Ausschreitungen entladen kann. Erst im April kam es zu
einer solchen Gewalteskalation, als in der Keupstraße im Nachgang zu
einer Versammlung mehrere kurdische Volkszugehörige einen
mutmaßlichen nationalistischen Türken als solchen erkannten, ihn
schwer verletzten und seinen Pkw total zerstörten.

Daher halten wir unsere Empfehlung an die Kölner Sportstätten
GmbH, den Veranstaltungsvertrag nicht zu unterzeichnen, für richtig.
Wir haben uns in diesem Zusammenhang auch selbstkritisch mit der
Frage auseinandergesetzt, warum diese Empfehlung nicht bereits zu
einem früheren Zeitpunkt der Kölner Sportstätten GmbH gegenüber
abgegeben wurde.

Bei bisherigen Veranstaltungen dieser Art wurde die
Strafverfolgung seitens der Polizei in geeigneter Weise
sichergestellt. Die Entwicklung des Konfliktes zwischen Kurden und
nationalistischen Türken bzw. Deutschen mit türkischem
Migrationshintergrund in Deutschland wird durch die
Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder fortlaufend bewertet.
Nach aktueller Einschätzung ist eine Verschärfung der Gefährdungslage
festzustellen, die eine Anpassung polizeilichen Handels erforderlich
macht. Dieses Erfordernis war zum Zeitpunkt der ersten
Abstimmungsgespräche nicht abzusehen.

Die Polizei Köln unternimmt große Anstrengungen, um die Sicherheit
in den Städten Köln und Leverkusen zu gewährleisten. Wir schöpfen
alle Möglichkeiten aus, um die Begehung von Straftaten bereits im
Vorfeld zu verhindern und festgestellte Verstöße konsequent zu
ahnden. Dies gilt auch für die bereits erwähnten strafrechtlich
relevanten Äußerungen in den Sozialen Netzwerken.

Wir haben Verständnis für die Betroffenheit der Beteiligten. Bei
allen Emotionen bitten wir um besonnenes Handeln und einen
respektvollen Umgang miteinander. (og)




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Köln
Pressestelle
Walter-Pauli-Ring 2-6
51103 Köln

Telefon: 0221/229 5555
e-Mail: pressestelle.koeln(at)polizei.nrw.de

www.koeln.polizei.nrw.de


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden   Weitere Meldung für den Landkreis Konstanz  (411/2016) Kundgebung des sog.
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 18.08.2016 - 16:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1500658
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-K
Stadt:

Köln



Kategorie:

Polizeimeldungen



Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
" 160818-4-K Geplantes kurdisches Kulturfestival - Intensive Reaktionen auf Empfehlung der Polizei Köln"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Polizei K (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Polizei K