Zoll am Frankfurter Flughafen leitet Clearingverfahren gegen Bargeldschmuggler ein
(ots) - Am 28. Juni kontrollierten Zöllnerinnen
und Zöllner des Hauptzollamtes Frankfurt am Main das Gepäck von
Reisenden eines Fluges aus Ägypten. Auf die Frage nach mitgeführten
Barmitteln gab ein Reisender mit deutscher Staatsangehörigkeit an,
lediglich ca. 3.000 Euro dabei zu haben. Die Kontrolle seines Gepäcks
ergab jedoch, dass sich in der Umhängetasche des 50-jährigen Mannes
umgerechnet 33.126,03 Euro in Dollar und Euro befanden. Der Reisende
erklärte, das Bargeld stamme aus einem Kredit, welcher ein
Geschäftspartner in Ägypten ihm gewährt habe. Das Geld sei zur
Finanzierung seines neu eröffneten Gastronomiebetriebes bestimmt. Die
erforderliche Barmittelanmeldung ab einem Betrag von 10.000,00 EUR
hatte er nicht vorgenommen. Gegen den Reisenden wurde ein Bußgeld-
und Clearingverfahren eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen aufgrund
der in der Umhängetasche aufgefundenen Unterlagen ergaben auch
Hinweise darauf, dass der Mann zu Unrecht fortgesetzt Leistungen zum
Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch II erhielt. Dieser Verdacht
wurde durch das betroffene Jobcenter in einer Großstadt in
Nordrhein-Westfalen bestätigt. Die Höhe der erschlichenen Leistungen
wird noch ermittelt. Den Bargeldschmuggler erwartet nun neben dem vom
Zoll eingeleiteten Bußgeldverfahren und dem Verfahren wegen
Betrugsverdachts auch die Rückzahlung der unrechtmäßig bezogenen
Leistungen.
Zusatzinformation: Europaweit sind Drittlandsreisende
verpflichtet, Barmittel ab 10.000 Euro bei der Ein- oder Ausreise in
die bzw. aus der Europäischen Union anzumelden. Ziel der Kontrollen
ist es, Geldbewegungen illegaler Herkunft über die EU-Außengrenzen
hinweg vorzubeugen und das Einfließen von Erlösen aus Straftaten in
die europäische Gemeinschaft wirksam zu verhindern. In 7.237 Fällen
meldeten Reisende im Jahr 2015 Beim Hauptzollamt Frankfurt am Main
ihre Barmittel mit rund 265 Millionen Euro legal an. 2.451 mal wurden
Verstöße gegen die Anmeldepflicht festgestellt, mit rund 50 Millionen
Euro. 2.369 Bußgeldverfahren und 166 Clearingverfahren wurden
durchgeführt.
Das Hauptzollamt Frankfurt am Main ist zertifizierter Arbeitgeber
nach dem Audit "Vereinbarkeit von Beruf und Familie". Wir bieten
Ausbildungsplätze an. Näheres unter www.zoll.de - Beruf und Karriere
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Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Frankfurt am Main
Stabsstelle Kommunikation
Christine Straß
Telefon: 069 / 690 73396
E-Mail: presse.hza-ffm(at)zoll.bund.de
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Datum: 19.08.2016 - 09:00 Uhr
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