Betrunkener legt sich nach Sachbeschädigung mit Zeugen an
(ots) - Über 2,5 Promille zeigte ein Alkoholvortestgerät in
der Sonntagnacht bei einem 24-jährigen Mann an, der sich nach einer
Sachbeschädigung mit einem Zeugen anlegen wollte. Gegen 02.00 Uhr war
der Volltrunkene mit dem Rollo eines Geschäftseingangs in der
Elberfelder Straße in Kontakt getreten und hatte die Lamellen aus der
Führung gedrückt. Ob die absichtlich oder durch ein alkoholbedingtes
Sturzgeschehen passierte, konnte ein 29-jähriger Zeuge nicht angeben.
Er hatte die Sachbeschädigung nicht gesehen, wohl aber den
mutmaßlichen Verursacher auf den Vorfall angesprochen. Der war
daraufhin mit erhobenen Fäusten auf den späteren Anrufer zugegangen
und versuchte ihn zu schlagen. Die Attacke konnte der 29-Jährige mit
Leichtigkeit abwehren und den Betrunkenen bis zum Eintreffen der
Polizei festhalten. Die Stimmung des 24-Jährigen schwankte zwischen
heiter und aggressiv, zwischenzeitlich schlief er beinahe ein.
Letztlich konnte er sich auf einer Gewahrsamspritsche ausruhen und
gegen Mittag seinen Weg fortsetzen. Die Übernachtung im
Polizeigewahrsam war umsonst, für den angerichteten Sachschaden wird
er allerdings tief ins Portemonnaie greifen müssen.
Rückfragen bitte an:
Polizei Hagen
Pressestelle
Ulrich Hanki
Telefon: 02331/986 15 11
Fax: 02331/986 15 19
E-Mail: pressestelle.hagen(at)polizei.nrw.de
www.facebook.com/polizei.nrw.ha
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 22.08.2016 - 12:59 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1502074
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-HA
Stadt:
Hagen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Betrunkener legt sich nach Sachbeschädigung mit Zeugen an"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Hagen (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).