Handbremse nicht angezogen - PKW versinkt im Rhein
(ots) - Am Dienstag, gegen 09:20 Uhr, wird durch
Augenzeuge mitgeteilt, dass in Höhe Hafen 1 ein PKW im Wasser
treiben würde. Eine Person würde sich im Wasser befinden. Die
Besatzung eines Tankmotorschiffes meldet die selben Beobachtungen
und teilt ergänzend mit, dass das Fzg. ca. 20 Meter unterhalb des
Hafens gesunken sei. Ferner ging eine Meldung der WSPSt. Mainz ein,
welche ebenfalls eine Person im Wasser mitgeteilt bekam.
Bis zu diesem Zeitpunkt war nicht klar, ob sich weitere Personen
im Fzg. befanden. Durch eine Streife konnte die Fahrerin des PKW am
Hotel Rheingold ermittelt werden. Sie hatte im Uferbereich am Rhein
geparkt und die Handbremse nicht angezogen und die Automatik auf
Neutral gestellt. Der Wagen rollte zum Ufer und über die Ufersteine
ins Wasser. Auch befanden sich keine Personen im Wagen oder im Wasser
. Der PKW konnte ca. 10 Meter unterhalb des Hafenbecken 1 ca. 10
Meter vom rechten Ufer entfernt mittels Sonar geortet werden. Ein
leichter Austritt von Betriebsstoffen konnte beobachtet werden.
Das Fahrzeug wurde zwischenzeitlich geborgen und die Abschleppung
durch die PSt. Gernsheim veranlasst.
Rückfragen bitte an:
Hessisches Bereitschaftspolizeipräsidium
Wiesbadener Straße 99
55252 Mainz-Kastel
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 06134 - 602 6520 bis 6521
Fax: 06134/602-6529
https://www.polizei.hessen.de/Dienststellen/Hessisches-Bereitschaftsp
olizeipraesidium
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 23.08.2016 - 16:12 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1502878
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-HBPP
Stadt:
Gernsheim
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Handbremse nicht angezogen - PKW versinkt im Rhein"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Hessisches Bereitschaftspolizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).