Kollision beimÜberholvorgang
(ots) - Auf der Autobahn 20 und auf der
Landesstraße 01 kam es am Dienstag und Mittwoch zu einer seitlichen
Kollision zweier Fahrzeuge bei einem Überholvorgang. Am Dienstagabend
wollte ein 44-jähriger Audi-Fahrer zwei vorausfahrende Fahrzeuge von
Dassow kommend in Richtung Klütz überholen. Als der Audi auf der Höhe
des Opels war, machte der 49-Jahre alte Opel-Fahrer unbeabsichtigt
einen leichten Schlenker nach links und es kam zum Zusammenstoß
beider Fahrzeuge. Ein Rettungswagen versorgte das 10-jährige Mädchen,
welches im Audi mitfuhr, wegen eines erlittenen Schocks. Die
Fahrstreifen der Landesstraße 01 sind im Bereich der Unfallstelle
nicht durch eine Fahrstreifenbegrenzung gekennzeichnet. An beiden
Fahrzeugen entstand Sachschaden. Die Fahrer konnten die Fahrt im
Anschluss an die Unfallaufnahme weiter fortsetzen. Auf der Autobahn
20 kollidierte am Mittwoch gegen 6:30 Uhr ein Pkw und Lkw während des
Überholens. Die Fahrzeuge waren in Richtung Lübeck unterwegs, als es
im Bereich Schönberger Land zum Unfall kam. Eine 65 Jahre alte
Fahrerin eines Opels wollte einen Lkw überholen und verlor aus
bislang ungeklärten Gründen beim Ausscheren auf den
Überholfahrstreifen die Kontrolle über das Fahrzeug. Der Opel stieß
mit dem Heck des Sattelaufliegers zusammen. In der weiteren Folge
wurde der Pkw gegen die Mittelschutzplanke und zurück auf die
Fahrbahn geschleudert, wo der Pkw in der Mitte der Fahrbahn zum
Stehen kam. Verletzt wurde bei dem Unfall glücklicherweise niemand.
Der Opel war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden.
Die A 20 wurde aus diesem Grund in dem Bereich der Unfallstelle
kurzzeitig voll gesperrt. Auch nach der Bergung des Fahrzeugs konnte
der Verkehr aufgrund von Verunreinigungen durch den Unfall nur auf
dem Standstreifen vorbeigeleitet werden, bis die Reinigungsarbeiten
beendet waren. Fehler beim Überholen zählte im Jahr 2015 im Bereich
der Polizeiinspektion Wismar zur fünfthäufigsten Unfallursache mit
Personenschäden. Die Polizei rät daher allen Verkehrsteilnehmern, bei
einem Überholvorgang sowohl als Überholender als auch Überholter
besonders die gegenseitige Vor- und Rücksichtnahme zu beachten,
gegebenenfalls auch von einem Überholvorgang abzusehen, wenn es z.B.
die Verkehrslage nicht zweifelsfrei zulässt.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Wismar
Nancy Schönenberg
Telefon: 03841-203-304
E-Mail: pressestelle-pi.wismar(at)polizei.mv-regierung.de
http://www.polizei.mvnet.de
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Datum: 24.08.2016 - 14:08 Uhr
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