160825-1-pdnms Polizei warnt vor Geldwechselbetrügern
(ots) - 160825-1-pdnms Polizei warnt vor
Geldwechselbetrügern
Nortorf / Am 23.08.2016, gegen 10.30 Uhr, versuchte ein Mann in
Nortorf auf einem Parkplatz in der Neuen Straße einen Rentner zum
Wechsel von 2 Euro zu überreden. Der 81-jährige wartete in seinem Pkw
sitzend auf seine Ehefrau. Der Fremde öffnete die Beifahrertür, warf
dreist ein 2-Euro-Stück auf den Beifahrersitz und verlangte in
gebrochenem Deutsch ein Wechseln in kleinere Münzen. Auch nachdem
ihm der Rentner zu verstehen gab, dass er kein Geld dabei habe,
versuchte er noch weiterhin einen Wechselvorgang anzuschieben, was
allerdings misslang. Letztendlich nahm er das 2 -Euro-Stück wieder an
sich und verschwand. Die Polizei geht davon aus, dass hier versuchte
worden ist über den so genannten Geldwechseltrick an Bargeld des
Angesprochenen zu gelangen. Da die Betroffenen von ähnlichen
Vorfällen in Kiel und Kronshagen in der Zeitung gelesen hatten,
teilten sie den Sachverhalt bei der Polizei in Nortorf mit. Ein
Schaden ist dem Rentnerehepaar zum Glück nicht entstanden. Die
Polizei warnt in diesem Zusammenhang erneut zur Vorsicht bei
derartigen Geldwechselwünschen und bittet bei Beobachtung
entsprechender Vorgänge um Mitteilung über den Polizeiruf 110.
Rainer Wetzel
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Neumünster
Pressestelle
Telefon: 04321-945 2222
Original-Content von: Polizeidirektion Neum?nster, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 25.08.2016 - 11:21 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1503736
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-NMS
Stadt:
Nortorf
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" 160825-1-pdnms Polizei warnt vor Geldwechselbetrügern"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeidirektion Neum (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).