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Sylt - Auslaufverbot für Muschelkutter nach Kontrolle

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(ots) - Aufgrund mehrerer Verstöße wurde einem Muschelkutter
ein vorläufiges Auslaufverbot erteilt. Am Dienstagnachmittag
(23.08.2016) kontrollierte die Wasserschutzpolizei mit dem
Polizeiboot "Sylt" einen Kutter im Bereich Hörnumtief (Sylt). Hierbei
stellten die Polizisten fest, dass der Kapitän nicht im Besitz eines
gültigen Patentes war. Außerdem war das erforderliche
Schiffsicherheitszeugnis abgelaufen und während der Fangfahrt hatte
der Schiffsführer das AIS-Gerät betrieben, aber kein Signal
(Navigations- und Schiffsdaten) ausgesendet. Für diesen Verstoß
wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von über 500 EUR eingezogen.
In Absprache mit der Berufsgenossenschaft für Transport und
Verkehrswirtschaft (BG Verkehr) sprach man ein vorläufiges
Auslaufverbot aus.




Rückfragen bitte an:

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Norderhofenden 1
24937 Flensburg
Franziska Jurga
Telefon: 0461/484-2011
E-Mail: pressestelle.flensburg(at)polizei.landsh.de

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Datum: 25.08.2016 - 14:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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