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Polizei warnt vor Nutzung von "Hoverboards"

ID: 1504421

(ots) - Die sogenannten "Hoverboards" erfreuen sich
immer größerer Beliebtheit, mehrere Elektromärkte und Discounter
haben diese Spielgeräte derzeit in ihren Angeboten. Bei diesen
Spielgeräten handelt es sich um Elektro-Boards, die wie kleine
Segways ohne Haltestange aussehen. Der Name Hoverboard stammt
eigentlich aus dem Film "Zurück in die Zukunft". Schwebte der
Filmheld Marty McFly damals noch in Fahrtrichtung auf seinem Board,
so steht der Fahrer des heutigen Hoverboards oder auch "Self Balance
Scooter" zwischen den Rädern in Fahrtrichtung. Unbedingt beachtet
werden sollte aber, dass das Fahren mit einem Hoverboard genauso wie
mit mit einem Elektro-Skateboard im öffentlichen Straßenverkehr in
Deutschland ausdrücklich verboten ist. Um auf der Straße fahren zu
können, fehlt den Boards eine Straßenzulassung. Aber auch der Gehweg
ist keine Alternative. Dort darf das E-Board ebenfalls nicht gefahren
werden, da es selbständig eine Geschwindigkeit von über 6 km/h
erreicht. Mit dem Hoverboard darf nur auf "StVO-freien" Plätzen und
auf Privatgelände gefahren werden. Alle öffentlichen Wege und Plätze
sind für Elektro-Fahrzeuge dieser Art tabu, andernfalls droht ein
Strafverfahren wegen der fehlenden Pflichtversicherung und ggf. der
nicht vorhandenen Fahrerlaubnis. In mehreren Fällen wurden bereits
Verfahren dieser Art eingeleitet, in einem Fall kam es im Bereich der
Polizeidirektion Osnabrück zu einem Verkehrsunfall, bei dem eine
unbeteiligte Fußgängerin verletzt wurde. Eine ausdrückliche Warnung
erfolgt auch vor der Nutzung von Billiggeräten, bei denen es in der
Vergangenheit zu Wohnungsbränden gekommen sein soll, die durch
brennende oder explodierende Hoverboard-Akkus ausgelöst wurden.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Wilhelmshaven / Friesland
Pressestelle Wilhelmshaven




Telefon: 04421/942-104
und am Wochenende über 04421 / 942-215
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Datum: 26.08.2016 - 11:39 Uhr
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