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(435/2016) Gemeinsame Kontrollwoche von Landkreis Göttingen und Autobahnpolizei Göttingen - 30 Lebensmitteltransporte beanstandet

ID: 1504560

(ots) -
GÖTTINGEN (kl/jk) - Bei einer gemeinsamen Kontrollaktion haben
Experten der Autobahnpolizei Göttingen und des Veterinär- und
Verbraucherschutzamtes des Landkreises Göttingen von Montag bis
Donnerstag dieser Woche (22. bis 25.08.16) ganz gezielt
Lebensmitteltransporte unter die Lupe genommen.

Die Bilanz spricht für sich: von den insgesamt 33 kontrollierten
Fahrzeugen waren lediglich drei ordnungsgemäß. Alle anderen wurden
aus den verschiedensten Gründen beanstandet. So registrierten die
Experten von Polizei und Landkreis u. a. Verstöße gegen Lenk- und
Ruhezeiten, das Gefahrgutrecht, Vorschriften zur Ladungssicherung und
das Lebensmittelrecht.

In den vier Tagen leiteten die Ermittler 60 Ermittlungsverfahren
(Straftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten) wegen unterschiedlicher
Verstöße ein. Fünf Fahrern wurde noch vor Ort die Weiterfahrt
untersagt. In zwei Fällen wurde die transportierte Ware vom Landkreis
Göttingen sichergestellt und versiegelt (siehe unten).

Unter den kontrollierten Unternehmen befanden sich auch Bäckereien
aus dem Landkreis Göttingen, die leichtverderbliche Waren ungekühlt
transportierten (Foto). Die vorgeschriebene Temperatur wurde zum Teil
um mehr als das doppelte überschritten. In allen Fällen wurde dafür
gesorgt, dass die nicht ordnungsgemäß gekühlte Ware anschließend
nicht in den Verkehr gelangte. Die Unternehmen sagten zu,
eigenständig für eine ordnungsgemäße Kühlung zu sorgen, was bei
Nachkontrollen bestätigt werden konnte.

Auch ein Tiefkühltransporter aus Hannover, der in Göttingen einen
Einzelhändler beliefern wollte, geriet in die Kontrolle. Während der
Begutachtung des Fahrzeuges kam ans Licht, dass der 47-jährige Fahrer
u. a. tiefgekühlte Fleisch- und Geflügelprodukte beförderte, deren
vorgeschriebene Temperatur nicht eingehalten wurde. Bei der




Tiefkühlware wurde eine Überschreitung der vorgeschriebenen
Temperatur von bis zu 8°C festgestellt. Da eine nachteilige
Beeinflussung der Lebensmittel nicht ausgeschlossen werden konnte,
wurde die Auslieferung durch die Experten des Landkreises Göttingen
vorläufig untersagt, der Laderaum versiegelt und die Ladung zum
Absender zurückgeschickt. Ein Strafverfahren gegen den Absender der
Waren wurde eingeleitet.

Ebenso erging es einem Kühltransporter aus Goslar, der bereits in
den Landkreisen Northeim und Göttingen ausgeliefert hatte bzw. noch
ausliefern wollte. Auf der Ladefläche des Fahrzeuges stießen die
Ermittler auf Frischfleisch, -fisch und andere Tiefkühlwaren, die
transportiert wurden obwohl die Kühlanlage defekt war. Eine Messung
ergab, dass die vorgeschriebenen Temperaturen zum Teil um mehr als
das Dreifache überschritten wurden. Auch diese Ware wurde, wie zuvor,
beanstandet, versiegelt und an den Absender zurückgesandt. Durch den
Landkreis Göttingen wurde außerdem veranlasst, dass in Betrieben mit
bereits ausgelieferten Waren keine nachteilig beeinflusste Ware in
den Verkauf gelangte. Auch in diesem Fall wurde ein Strafverfahren
eingeleitet.

Im Rahmen der Kontrollen stellten die Beamten zusätzlich zu den
bereits genannten Fehlverhaltensweisen mehrere verkehrsrechtliche
Verstöße fest.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Göttingen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Jasmin Kaatz
Telefon: 0551/491-2017
Fax: 0551/491-2010
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http://www.pi-goe.polizei-nds.de

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Datum: 26.08.2016 - 13:31 Uhr
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