Kradfahrer nach Verkehrsunfall schwer verletzt
(ots) - 26.08.2016 - BAB 24
Bereits am vergangenen Freitagnachmittag gegen 15:30 Uhr kam es
auf der BAB 24 kurz hinter der Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern
zu einem Verkehrsunfall, bei dem eine Person verletzt wurde.
Ersten Ermittlungen zufolge fuhr ein 21 Jahre alter Mann mit
seinem Krad der Marke Honda bei stockendem Verkehr mittig zwischen
den beiden Fahrspuren in Richtung Hamburg hindurch. Aus bisher
ungeklärter Ursache touchierte er den auf der linken Fahrspur
fahrenden Pkw VW Amarok eines 48 Jahre alten Wittenburgers, stürzte
und rutschte unter einem weiter vorne fahrenden Pkw Skoda Octavia
eines 36 Jahre alten Polen. Der Kradfahrer zog sich schwere, jedoch
nicht lebensgefährliche Verletzungen zu und wurde mit einem
Hubschrauber in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht. Für die
Landung des Hubschraubers wurde die Autobahn für ca. 25 Minuten voll
gesperrt. An den Fahrzeugen entstand ein Sachschaden in Höhe von ca.
7500 Euro.
Die Polizei weist Kradfahrer in diesem Zusammenhang ausdrücklich
darauf hin, dass es verboten ist, bei stockendem Verkehr zwischen den
anderen Fahrzeugen hindurch zu fahren. Bei Zuwiderhandlungen ist ein
Bußgeld in Höhe von mindestens 100 Euro fällig und man erhält einen
Punkt in Flensburg.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Ratzeburg
Kathrin Bertelsen
- Pressestelle -
Telefon: 04541/809-2010
Original Content von: Polizeidirektion Ratzeburg, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 29.08.2016 - 13:07 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1505696
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-RZ
Stadt:
Ratzeburg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Kradfahrer nach Verkehrsunfall schwer verletzt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeidirektion Ratzeburg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).