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Kellerbrand in Reihenhochhaus verursachte glücklicher Weise nur Sachschaden - Heiligenhaus - 1608152

ID: 1505984

(ots) -
Am späten Montagvormittag des 29.08.2016, gegen 11.15 Uhr, wurden
Feuerwehr und Polizei zu einem Reihenhochhaus an der Rhönstraße in
Oberilp gerufen. Hausbewohner hatten im Keller des Mehrfamilienhauses
zunächst starken Rauch und dann auch einen Schwelbrand in einem mit
Unrat, Möbeln und Elektrogeräten vollgestellten Kellerraum entdeckt,
daraufhin den Notruf gewählt.

Während die Polizei, zum Freihalten der Einsatz- und Rettungswege,
die Rhönstraße zwischen Harz- und Eifelstraße für den allgemeinen
Fahrzeug- und Personenverkehr komplett sperrte, ging die Feuerwehr
unter Atemschutz und mit Schaummittel gegen den Kellerbrand vor.
Dieser konnte nach nur wenigen Minuten eingedämmt und gegen 11.55 Uhr
auch erfolgreich gelöscht werden, bevor er sich auf andere Räume oder
Gebäudeteile ausweiten konnte. So entstand kein Personen-, jedoch ein
hoher Gebäude- und Sachschaden im Keller und an der Gebäudefassade,
insbesondere durch starke Hitzeentwicklung, Rauch und Ruß, in einer
geschätzten Höhe von mindestens 10.000,- Euro.

Der Brandort wurde von der Polizei für weitere
kriminalpolizeiliche Ermittlungen zur Brandursache abgesperrt und
beschlagnahmt. Diese Untersuchungen dauern an. Ein erstes vorläufiges
Ergebnis dazu wird voraussichtlich erst am kommenden Dienstag
vorliegen.

Der Feuerwehreinsatz und die ersten polizeilichen Maßnahmen am
Brandort endeten mit Aufhebung der polizeilichen Sperrmaßnahmen gegen
12.40 Uhr.




Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 982-1010
Fax: 02104 / 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/mettmann

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Datum: 29.08.2016 - 15:48 Uhr
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