Brandursache war Brandstiftung - Heiligenhaus - 1608158
(ots) -
Wie wir mit unserer Pressemitteilung / ots 1608152 vom 29.08.2016
bereits zeitnah berichteten, kam es am gleichen Tag gegen 11.15 Uhr
zu einem Kellerbrand in einem Reihenhochhaus an der Rhönstraße im
Heiligenhauser Ortsteil Oberilp. Hierbei war kein Personenschaden zu
beklagen. Jedoch entstand ein hoher Gebäude- und Sachschaden im
Keller und an der Gebäudefassade, insbesondere durch starke
Hitzeentwicklung, Rauch und Ruß, in einer zunächst geschätzten Höhe
von mindestens 10.000,- Euro.
Am heutigen Tag wurde der beschlagnahmte Brandort im Keller des
Hochhauses von Brandexperten der Mettmanner Kriminalpolizei genauer
untersucht. Dabei kamen die Kriminalisten vom Kommissariat 11 zu dem
Ergebnis, dass das Feuer keine technische Ursache hatte und eine
Selbstentzündung auszuschließen ist. Damit kommen nach Ansicht der
Ermittler nur noch die Möglichkeiten fahrlässiger oder vorsätzlicher
Brandstiftung als Ursache in Frage. Konkrete Hinweise auf einen oder
mehrere Tatverdächtige liegen zurzeit aber noch nicht vor. Die
Ermittlungen im eingeleiteten Strafverfahren wegen Brandstiftung
dauern an. Sachdienliche Hinweise dazu nimmt die Polizei in
Heiligenhaus, Telefon 02056 / 9312-6150, jederzeit entgegen.
Die ersten Schätzungen zum entstandenen Sachschaden an Keller und
Fassade des Hochhauses konkretisieren die Kriminalisten inzwischen
auf 15.000,- Euro.
Hinweis an die Medien: Unsere Bezugsmitteilung (ots 1608152) zu
dieser Mitteilung und auch die Pressemitteilung der Feuerwehr
Heiligenhaus (ots 23/2016) vom gleichen Tag, befinden sich als PDF in
der Digitalen Pressemappe der KPB Mettmann zum Download bereit und
weiterhin zur Veröffentlichung frei.
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann
Telefon: 02104 / 982-1010
Fax: 02104 / 982-1028
E-Mail: pressestelle.mettmann(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/mettmann
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Datum: 30.08.2016 - 15:10 Uhr
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