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Polizeikommissariat Nordenham: Wasserrettung aus der Weser, Unfall mit Trunkenheit, Betrunkener Fahrradfahrer

ID: 1508986

(ots) - Trunkenheit im Verkehr

Nordenham, Müllerstraße

Am Freitag, 02.09.2016, gegen 19.00 Uhr, fiel ein 56 jähriger
Nordenhamer durch seine unsichere Fahrweise auf seinem Fahrrad auf.
Bei seiner Kontrolle stellen die Beamten des Polizeikommissariates
einen Atemalkoholwert von über 2,2 Promille fest. Nachdem ihm eine
Blutprobe entnommen und eine Strafanzeige gefertigt wurde, durfte er
seinen Heimweg zu Fuß fortsetzen.

Verkehrsunfall mit Trunkenheit

Nordenham, Mittelweg

Am Freitag, den 03.09.2016, gegen 15.30 Uhr, befuhr ein 54
jähriger Pkw - Fahrer aus Lettland den Mittelweg, aus Richtung
Bahnhofstraße kommend, in Richtung Großensieler Straße. In Höhe der
Hausnummer 52 fuhr er auf den verkehrsbedingt haltenden Pkw eines 35
jährigen Bremers auf.

Während der Unfallaufnahme stellten die Beamten des
Polizeikommissariates Nordenham eine deutliche Alkoholbeeinflussung
bei dem Letten fest. Vor Ort ergab ein Atemalkoholtest fast zwei
Promille. Von ihm wurde eine Blutprobe entnommen und der Führerschein
zur Eintragung ein eines Fahrverbotes in Deutschland sichergestellt.
An den beiden beteiligten Pkw entstand ein geschätzter Gesamtschaden
von 10.000 Euro.

Wasserrettung in der Weser

Nordenham, Strandallee

Am Samstag, 03.09.2016, gegen 06.40 Uhr, kamen fünf junge
"Nachtschwärmer" im Alter zwischen 18 und 27 Jahren auf die
gefährliche Idee im Bereich des Unionspiers in Nordenham, in der
Weser schwimmen zu gehen.Durch die gefährlichen Strömungsverhältnisse
und das ablaufende Wasser wurden die Feuerwehr Nordenham,
Rettungsdienst inklusive Notarzt und die Polizei Nordenham alarmiert,
um die jungen Leute zu retten. Nachdem sich zunächst drei Personen
selbstständig wieder an den Strand retten konnten, gelang es den
Einsatzkräften die anderen zwei Personen mit dem Strom in Richtung




Ufer zu dirigieren, bevor das Boot der Feuerwehr sie erreichen
konnte.

Die alkoholisierten jungen Leute zeigten zunächst wenig Einsicht
über ihr lebensgefährliches Verhalten, müssen jedoch damit rechnen,
dass die Kosten für den Rettungseinsatz auf sie zukommen. Zusätzlich
wurde gegen sie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, weil
das Baden im dortigen Bereich verboten ist.




Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch
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Telefon: 04221-1559 116
E-Mail: pressestelle(at)pi-del.polizei.niedersachsen.de
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Datum: 03.09.2016 - 11:26 Uhr
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