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Bundespolizei verhindert Kindesentziehung

ID: 1510221

(ots) - Bei der Ausreisekontrolle eines Linienfluges in
die Türkei stellten Bundespolizisten eine 22-jährige Türkin fest, die
in Begleitung ihres 2-jährigen Kindes nach Izmir fliegen wollte. Die
Polizeibeamten erkannten im Schengener Informationssystem, dass ein
Ausreiseverbot für das kleine Mädchen bestand. Das Duisburger
Familiengericht hatte auf Ersuchen des Kindesvaters einen Beschluss
erlassen, wonach das Kind nicht ins Ausland verbracht werden darf.
Als Hintergrund ist ein Sorgerechtstreit der Eltern zu sehen. Mutter
und Tochter wurde der Zugang zum Abflugbereich untersagt. Nach
Aushändigung der schriftlichen Ausreiseuntersagung, wurden Mutter und
Tochter in Richtung Wohnort entlassen.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf
Jörg Bittner
Telefon: 0211 9518 107 o. Mobil: 0171 305 4779
E-Mail: joerg.bittner(at)polizei.bund.de

Postfach 30 04 42
40404 Düsseldorf

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Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

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Datum: 05.09.2016 - 15:09 Uhr
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