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Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz

ID: 1510891

(ots) - Am gestrigen Montagnachmittag gegen 16:25 Uhr
kontrollierten Bundespolizisten einen rumänischen Staatsangehörigen
im EC 172 (Budapest - Berlin). Dabei stellten sie bei dem wegen
Diebstahls mit Waffen einschlägig in Erscheinung getretenen jungen
Mann Erstaunliches fest.

Der 22-Jährige führte im Gepäck ein leicht angerostetes, aber
augenscheinlich intaktes Geschoss einer Maschinenkanone mit sich. Auf
Nachfrage woher der junge Mann die Granate hatte, gab er an, diese
bei Erdarbeiten bei Prag / Tschechien gefunden und mitgenommen zu
haben.

Die 20-Millimeterpatrone wurde eingezogen und dem
Entschärferdienst der Bundespolizei unmittelbar übergeben.

Da der Besitz und im konkreten Fall auch die Einfuhr solcher
Munition gemäß Anlage zur Kriegswaffenliste (Abschnitt 8 Nr. 49
i.V.m. Abschnitt 5 Nr. 32) verboten ist, wurde ein
Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Gesetz über die
Kontrolle von Kriegswaffen eingeleitet. Die weitere Sachbearbeitung
übernimmt zuständigkeitshalber die PD Dresden.

(Bild vorhanden - Zusendung auf Anfrage möglich)




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Dresden
Holger Uhlitzsch
Telefon: +49 (0)351 - 81502 -2020
E-Mail: bpoli.dresden.oea(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de




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Datum: 06.09.2016 - 13:56 Uhr
Sprache: Deutsch
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