Pressemitteilung vom 06.09.2016 (2)
(ots) - Polizei Eschwege
Verkehrsunfall
Eine 45-jährige Autofahrerin aus Witzenhausen fuhr heute Morgen
gegen 09.50h auf der B 27 in südlicher Richtung. Am Weidenhäuser
Kreuz wollte sie nach rechts in Richtung Eschwege und Weidenhausen
abbiegen. Das ist aber im Moment aufgrund der vorhandenen Baustelle
nicht möglich. Eine entsprechende Umleitung ist jedoch
ausgeschildert. Die 45-jährige fuhr anschließend in Richtung Sontra
weiter, um kurz danach nach rechts in die Zufahrt zur Weidenhäuser
Straße zu fahren und den Pkw anschließend zu wenden, um in nördliche
Richtung zurück zu fahren. Dabei übersah sie den Pkw eines
71-jährigen Mannes aus Eschwege, der auf der B 27 in südlicher
Richtung fuhr. Es kam zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge, die
beide dadurch erheblich beschädigt wurden und nicht mehr fahrbereit
waren.
Die Polizei rät den Verkehrsteilnehmern dringend in diesem Fall
der ausgeschilderten Umleitung zu folgen. Ein Wenden auf einer
Bundesstraße außerhalb geschlossener Ortschaften ist zwar generell
nicht verboten, gefährdet man dadurch aber andere Verkehrsteilnehmer
oder verursacht sogar einen Unfall, so ist ein Bußgeld in Höhe von
80.- bzw. 100.- Euro fällig. Weiterhin gibt es für den Fahrzeugführer
einen Punkt beim Kraftfahrbundesamt in Flensburg.
Trunkenheitsfahrt, Fahren ohne Fahrerlaubnis
Einer Streife der Polizeistation Eschwege fiel heute Morgen gegen
10.00h in der Bahnhofstraße in Eschwege ein Rollerfahrer durch seine
unsichere Fahrweise auf. Bei der anschließenden Kontrolle wurde ein
deutlicher Atemalkoholgeruch festgestellt. Ein durchgeführter
Alkoholtest ergab einen Wert von 1,98 Promille. Das hatte zur Folge,
dass bei dem Rollerfahrer, einem 27-jährigen Mann aus Eschwege, eine
Blutentnahme durchgeführt wurde. Die weiteren Ermittlungen ergaben
zudem, dass der 27-jährige nicht im Besitz einer gültigen
Fahrerlaubnis ist.
Polizei Sontra
Verkehrsunfall
Eine 25-jährige Frau aus dem Ringgau ist heute Morgen um 07.35h
mit einem Reh kollidiert. Die Frau fuhr auf der Kreisstraße von
Grandenborn kommend in Richtung Netra, als unerwartet ein Reh auf die
Straße lief. Das Tier wurde durch den Aufprall getötet. Sachschaden:
300.- Euro.
Pressestelle PD Werra-Meißner, PHK Lingner
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Nordhessen
Polizeidirektion Werra-Meißner
Niederhoner Str. 44
37268 Eschwege
Pressestelle
Telefon: 05651/925-129
E-Mail: poea.werra.meissner(at)polizei-nordhessen.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 06.09.2016 - 14:53 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1510962
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-ESW
Stadt:
Eschwege
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Pressemitteilung vom 06.09.2016 (2)"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Eschwege (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).