Mit einem "Krankenfahrstuhl" auf der A 60 unterwegs.
(06.09.2016, 13:30 Uhr)
(ots) - Nicht schlecht staunte eine Streife des Zolls,
als sie auf der A 60, zwischen Bingen und Ingelheim, einen Fiat
(Kleinwagen) wahrnahm, der mit Versicherungskennzeichen und dem
Aufkleber "25" auf der Autobahn unterwegs war. Dazu kam, dass die
Geschwindigkeit des Fahrzeugs rund 70 km/h betrug. Bei einer
Kontrolle auf dem Rastplatz Heidenfahrt stellten die hinzugerufenen
Beamten der Autobahnpolizei fest, dass das Fahrzeug als
Krankenfahrstuhl zugelassen war und die zulässige
Höchstgeschwindigkeit mit 25 km/h festgeschrieben war. Daraus
resultierte auch das am Fahrzeug angebrachte
Versicherungskennzeichen, wie man es von einem Mofa kennt. Der 53
Jahre alte Fahrer aus dem Raum Bingen war weder im Besitz eines
Führerscheins noch eine Prüfbescheinigung. Eine bei einem
Fachunternehmen durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab, dass das
Fahrzeug bis auf 174 km/h beschleunigen konnte. Die für den Betrieb
als Krankenfahrstuhl mit Versicherungskennzeichen eingebaute
Geschwindigkeits- und Schaltsperre waren entfernt worden. Auf den
Fahrer, der auch Halter des Fahrzeuges ist, kommt jetzt ein Verfahren
wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das
Pflichtversicherungs- und Steuergesetz zu. Die Weiterfahrt wurde
untersagt. Das Fahrzeug muss erst wieder in den gemäß
Betriebserlaubnis angegeben Zustand gebracht werden.
Rückfragen bitte an:
Autobahnpolizei Heidesheim
Telefon: 06132-950200
http://s.rlp.de/POLVDMZ
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Datum: 07.09.2016 - 13:07 Uhr
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