Die Polizei warnt vor neuer Masche
(ots) -
Um sein Erbe anzutreten, räumte ein Mann aus der Region das von ihm
geerbte Haus aus und wollte die noch gut erhaltenen Möbel verkaufen.
Eine entsprechende Anzeige in einem Internetportal brachte auch den
erhofften Erfolg. Ein Interessent meldete sich telefonisch und
bekundete Interesse an einem Schrank. Den gewünschten Kaufpreis
überbot der Mann um ein Vielfaches. Auch weitere Gegenstände aus dem
Räumungsverkauf wollte der Anrufer erwerben und bot für weitere Möbel
einen stolzen Betrag. Ein Kaufvertrag kam zustande und wurde von
beiden Parteien unterzeichnet. Ebenso wurde ein Abholtermin
vereinbart. Die Möbel wurden jedoch auch eine Woche danach nicht
abgeholt.
Ein strafrechtlich relevantes Verhalten ist nicht gegeben. Jedoch
kann der geschlossene Vertrag dem Verkäufer Probleme bereiten. Auch
wenn der vereinbarte Termin nicht eingehalten wurde, ist der Kontrakt
rechtsgültig. Der Besitzer möchte gerne die Gegenstände loswerden.
Sollte er einen anderen Käufer finden, der die Möbel auch tatsächlich
abholt, könnte sich der Vertragspartner melden und eine
Schadensersatzleistung verlangen.
Daher ist Vorsicht geboten, wenn ein vorgeschlagener Kaufpreis um ein
vielfaches ohne erkennbaren Grund überboten wird.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Kaiserslautern
Telefon: 0631 369-1080
http://s.rlp.de/GHJ
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Datum: 07.09.2016 - 13:34 Uhr
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