Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Celle und der Polizeiinspektion Celle
(ots) -
Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Celle und der
Polizeiinspektion Celle
Ermittlungserfolg nach räuberischen Diebstahl und Wohnungseinbruch -
22-jähriger in Untersuchungshaft
Im Juli dieses Jahres wurden bei der hiesigen Polizei untern anderem
ein räuberischer Diebstahl mit Körperverletzung sowie zwei
Wohnungseinbrüche zur Tag- bzw. Nachtzeit und ein Diebstahl im
besonders schwerem Fall zur Anzeige gebracht. Die Tatorte befanden
sich in der Spörckenstraße, Grabenseestraße und der Mittelstraße in
Celle sowie dem Lindenring in Adelheidsdorf.
Bei einem der Einbruchsdiebstähle entwendete der Täter ein Handy.
Durch die intensive Ermittlungsarbeit der Polizei konnte am Dienstag
nun der Täter ermittelt und festgenommen werden. Dabei handelt es
sich um einen 22-jährigen Mann aus Adelheidsdorf. Im Rahmen seiner
Vernehmung gestand er überwiegend die ihm zur Last gelegten Taten
ein.
Die Celler Staatsanwaltschaft stellte am Mittwoch beim zuständigen
Amtsgericht in Celle den Antrag auf Erlass eines
Untersuchungshaftbefehls. Die Haftrichterin folgte dem Antrag. Nach
dessen Verkündung wurde der junge Mann in die Justizvollzugsanstalt
verbracht.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Celle
Pressestelle
Christian Riebandt
Telefon: 05141/277-208 o. Mobil: 0173/2019859
E-Mail: christian.riebandt(at)polizei.niedersachsen.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
- Navi und Airbags gestohlen -">
Datum: 08.09.2016 - 13:38 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1512253
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-CE
Stadt:
Celle
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Celle und der Polizeiinspektion Celle"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeiinspektion Celle (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).