Beleidigung zum Nachteil von Polizeibeamten aus 2 verschiedenen Anlässen
(ots) - Am 10.09.2016, gegen 22:00 Uhr,
wurden in Hochstadt Polizisten ohne Anlass von einem 65-jährigen
Fahrradfahrer beleidigt, als sie mit dem Streifenwagen vorbeifuhren.
Dieser verweigerte im Anschluss seine Personalien und musste mit zur
Dienststelle. Nach Aufzeigen der rechtlichen Konsequenzen lenkte er
ein und gab seinen Namen an.
Gegen 23:30 Uhr mussten sich Beamte weitere Beleidigungen im
Rahmen einer Kontrolle eines alkoholisierten Verkehrsteilnehmers in
Impflingen über sich ergehen lassen. Nachdem diesem das Ergebnis des
freiwilligen Atemalkoholtest (2,44 Promille) eröffnet wurde, schlug
dessen Stimmung in ein verbal aggressives Verhalten um. Der
34-jährige Pkw-Führer aus Baden-Württemberg wurde im Anschluss mit
zur Dienststelle verbracht, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde.
Während der Dauer der Maßnahmen wurden die Beamten weiterhin von dem
Mann beleidigt. Gegen diesen wurde zwei Strafverfahren, einmal wegen
Trunkenheit im Verkehr und einmal wegen Beleidigung, eingeleitet.
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Datum: 11.09.2016 - 19:22 Uhr
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Hochstadt und Impflingen
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