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Sicheres Fahrradfahren in Bonn

ID: 1513861

(ots) -
Das Fahrradfahren wird immer beliebter. Ob es darum geht die Natur
zu genießen, sich fit zu halten oder umweltbewusst mit dem Rad zur
Arbeit zu fahren, das Fahrrad nimmt im Straßenverkehr einen immer
größeren Anteil ein. Unterstützt wird diese Entwicklung auch durch
die motorunterstützten E-Bikes oder Pedelecs, die ein komfortables
Verkehrsmittel auf längeren Strecken, nicht nur für ältere
Verkehrsteilnehmer, darstellen.

Durch die steigende Zahl der Radnutzer erhöhen sich auch die
Unfallzahlen bei Verkehrsunfällen mit Fahrradfahrern. Jeden kann es
dabei treffen!

Vielen Verkehrsteilnehmern ist nicht bewusst, dass Radfahrer keine
separate Gruppe im Straßenverkehr darstellen. Radfahrer und
Kraftfahrzeugführer sind gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer auf der
Straße und müssen diese auch grundsätzlich benutzen. Das Benutzen von
Gehwegen ist untersagt.

Durch gegenseitige Rücksichtnahme kann eine Vielzahl von Unfällen
vermieden werden. Daher bittet Sie ihre Polizei folgende Hinweise zu
beachten:

Für die Gruppe der Fahrradfahrer:

Fahren Sie nicht auf dem Gehweg! Davon ausgenommen sind Kinder bis
zum 10. Lebensjahr.

Benutzungspflichtige Radwege sind durch die entsprechenden blauen
Verkehrszeichen Radweg, gemeinsamer Geh-/Radweg oder getrennter Geh-/
Radweg gekennzeichnet.

Sind Radwege auf beiden Straßenseiten angelegt, so ist immer der
rechte Radweg zu benutzen! Links der Fahrbahn geführte Radwege oder
freigegebene Gehwege bergen ein höheres Unfallrisiko an Einmündungen
und Grundstückseinfahrten. Kraftfahrzeugführer rechnen hier nicht
immer mit von rechts kommenden Radfahrern.

Dürfen Gehwege durch Radfahrer genutzt werden (Radfahrer frei), so
sind Fahrradfahrer hier nur Gast! Fußgänger haben unbedingten
Vorrang, bei Bedarf ist anzuhalten. Wägen Sie deshalb ab, ob sie




anstatt eines freigegebenen Gehweges besser die Fahrbahn nutzen.

Fahren Sie defensiv und rechnen Sie mit Fehlern anderer
Verkehrsteilnehmer.

Radfahrer genießen beim Überqueren der Straße auf einem
Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) keinen Vorrang! Steigen Sie
deshalb ab und erreichen als bevorrechtigter Fußgänger sicher die
andere Straßenseite.

Achten Sie auf vor Ihnen abbiegende Fahrzeuge, sie könnten sich im
"toten Winkel" befinden.

Seien Sie ein Vorbild, nicht nur für Kinder! Zeigen Sie im
Straßenverkehr richtiges und rücksichtsvolles Verhalten.

Denken Sie an ihren Kopf: ein Fahrradhelm beeinträchtigt
vielleicht die Frisur, ein Unfall zerstört unter Umständen ihr Leben!

Für die Gruppe der Kraftfahrzeugführer:

Für Radfahrer frei gegebene Gehwege sind keine
benutzungspflichtigen Radwege! Hupen oder schimpfen Sie nicht!
Radfahrern ist es freigestellt diese zu benutzen!

Halten Sie beim Ãœberholen einen sicheren Seitenabstand zu
Radfahrern von mindestens 1,50 m und scheren Sie erst mit einem
ausreichenden Abstand wieder ein.

Radfahrer fahren häufig nicht so langsam wie Sie glauben. Bleiben
sie bei Gegenverkehr auf schmalen Straßen und in Kreisverkehren
hinter Radfahrern.

Rechnen Sie beim Ausfahren aus Grundstücksausfahrten oder von
Tankstellengeländen mit Fahrradfahrern auch von rechts (Kinder bis
zum Alter von 8 Jahren müssen Gehwege benutzen).

Achten Sie beim Abbiegen auf seitlich in gleicher Richtung
fahrende Radfahrer.

Auf Fahrradschutzstreifen (unterbrochene Linie) und
gekennzeichneten Radwegen darf nicht geparkt werden.

Vergewissern Sie sich beim Aussteigen und Öffnen der Türen, dass
kein Radfahrer folgt.

Einbahnstraßen können für Radfahrer auch in Gegenrichtung
freigegeben sein.

Auf Fahrradstraßen, die für Kraftfahrzeuge frei gegeben sind, gilt
maximal eine Geschwindigkeit von 30 km/h, ggfs. ist die
Geschwindigkeit an die Radfahrer anzupassen. Hier dürfen Radfahrer
auch nebeneinander fahren.

Kurzum: Eine gegenseitige Rücksichtnahme hilft Unfälle zu
vermeiden. Egoistisches Verhalten kann sogar den Führerschein kosten!

Sollten Sie noch Fragen zu dem Thema "Sicheres Radfahren" haben,
wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Direktion Verkehr des
Polizeipräsidiums Bonn unter der Rufnummer 0228/15-6015.




Rückfragen bitte an:

Polizei Bonn
Pressestelle

Telefon: 0228 - 1510-21 bis 23
Fax: 0228-151202
www.polizei-bonn.de


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Datum: 12.09.2016 - 08:00 Uhr
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