Widerstand, Körperverletzung und Verstoß gegen das Waffengesetz
(ots) - Am 09.09.2016 gegen 21:00 Uhr schlug ein 50-Jähriger
in einem Fernzug (Laufrichtung Stuttgart-Friedrichshafen) einem sich
auf der Heimreise befindlichen Polizeibeamten in Uniform gegen den
Oberschenkel, nachdem er auf der Zugtoilette rauchte und aufgrund
dessen einer Personenkontrolle unterzogen werden sollte. Ein zweiter
Schlag des 50-Jährigen in Richtung des Beamten konnte von diesem
abgewehrt werden. Der Landespolizist brachte den Täter im Anschluss
zu Boden und fesselte ihn. Am Hauptbahnhof Ulm wurde die Person einer
Streife des Bundespolizeireviers Ulm übergeben. Bei der Durchsuchung
der mitgeführten Reisetasche konnte eine Schreckschusswaffe fest- und
sichergestellt werden. Aufgrund der hohen Alkoholisierung wurde die
Person in ein Krankenhaus verbracht. Die Berechtigung zum Führen bzw.
zum Besitz der Schreckschusswaffe fehlte der Person, weshalb sie nun,
neben einer Strafanzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte
und Körperverletzung, auch mit einer Anzeige wegen Verstoßes gegen
das Waffengesetz rechnen muss.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Stuttgart
Jonas Große
Telefon: 0711 / 55049 - 107
E-Mail: bpoli.stuttgart.oea(at)polizei.bund.de
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Datum: 12.09.2016 - 16:38 Uhr
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Ulm
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