Fahndungserfolg der Bundespolizei; Taxifahrer wurde mit Haftbefehl gesucht
(ots) -
Am Montagabend, 12. September 2016 um 18.30 Uhr, kontrollierte die
Bundespolizei auf der Autobahn A 40 am Rastplatz Neufelder Heide
einen 50-jährigen Oberhausener. Der Mann war zuvor über den
ehemaligen Grenzübergang Straelen-Autobahn als Fahrer eines in
Oberhausen zugelassenen Taxis in das Bundesgebiet eingereist. Die
Personalienüberprüfung in den polizeilichen Fahndungssystemen ergab,
dass die Staatsanwaltschaft Duisburg den deutschen Taxifahrer mit
Haftbefehl, aufgrund eines rechtskräftigen Strafbefehls des
Amtsgerichtes Oberhausen aus dem Jahr 2011, wegen Körperverletzung
suchte. Der Verurteilte konnte die ihm drohende 50-tägige Haftstrafe
abwenden, da er die fällige Geldstrafe in Höhe von 750 Euro bezahlte.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte er weiterreisen.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Kleve
Uwe Eßelborn
Telefon: (02821) 7451-0
E-Mail: bpoli.kleve(at)polizei.bund.de
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de
oder unter oben genannter Kontaktadresse.
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Großer Tag der Polizei mit Vorführungen der Polizeireiter und der Polizeihundeführerstaffel" alt=" PRESSEMITTEILUNG vom 13.09.2016
Großer Tag der Polizei mit Vorführungen der Polizeireiter und der Polizeihundeführerstaffel">
Datum: 13.09.2016 - 07:38 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1514808
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOLD STA
Stadt:
Kleve - Kempen - Rheurdt - Oberhausen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Fahndungserfolg der Bundespolizei; Taxifahrer wurde mit Haftbefehl gesucht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).