Ohne Führerschein unterwegs
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(ots) -
Lediglich im Besitz einer Mofaprüfbescheinigung war ein Jugendlicher,
der am Dienstagmittag mit seinem Roller auf der B 420 fuhr. Da es
sich bei dem Roller um ein Kleinkraftrad handelte, welcher eine
Zulassung bis 45 Stundenkilometer hat, machte sich der junge Mann
strafbar. Er hätte für dieses Fahrzeug eine Fahrerlaubnis der Klasse
M benötigt. Er erhält nun eine Anzeige wegen Fahrens ohne
Fahrerlaubnis.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Kaiserslautern
Telefon: 0631 369-1080
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Datum: 14.09.2016 - 08:15 Uhr
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