Verkehrsunfallfluchten - Wülfrath - 1609093
(ots) -
Beinahe täglich finden ein oder mehrere Verkehrsunfallfluchten auf
den Straßen im Kreis Mettmann statt. Die Gesamtzahl der
Verkehrsunfälle mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort ("Flucht")
liegt damit auf hohem Niveau und ist in den letzten Jahren
kontinuierlich ansteigend. Nach jedem vierten Verkehrsunfall entfernt
sich ein Unfallbeteiligter unerlaubt vom Unfallort. Aus diesem Grund
veröffentlichen wir seit dem 02. Februar 2015 ausgewählte aktuelle
Fälle von unerlaubtem Entfernen vom Unfallort in werktäglicher
Sammelmeldung, mit der Bitte um Veröffentlichung der Taten im Rahmen
redaktioneller Möglichkeiten (analog zu unseren Berichterstattungen
i.S. Einbrüche). Komplettieren wollen wir diese Meldungen auch mit
Erfolgen in der Aufklärung aktueller Fälle.
In den vergangenen Tagen wurden nachfolgende
Verkehrsunfallfluchten (geordnet nach Städten) entdeckt und
angezeigt, welche zurzeit die Ermittler der zuständigen
Verkehrskommissariate beschäftigen. Diese hoffen bei ihren
Ermittlungen, in den eingeleiteten Strafverfahren gegen Unbekannt
wegen Verkehrsunfallflucht, dringend auf Hinweise aus der Bevölkerung
zur Klärung der Verkehrsstraftaten:
--- Wülfrath ---
Am Mittwoch, dem 14.09.2016, in der Zeit zwischen 18:30 - 21:10
Uhr, beschädigten Unbekannte den linken Außenspiegel eines schwarzen
VW Polo und entfernten sich anschließend, ohne eine
Schadensregulierung einzuleiten. Der beschädigte Polo stand zum
Unfallzeitpunkt an der Mettmanner Straße in Wülfrath, unmittelbar vor
dem Haus Nummer 63.
Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Wülfrath, Telefon
02058 / 9200-6350, jederzeit entgegen.
--- Hinweise und Tipps der Polizei ---
Aus gegebenem Anlass gibt die Kreispolizeibehörde Mettmann
folgende Ratschläge zum Thema Verkehrsunfallflucht:
-Melden Sie Verkehrsunfallfluchten unverzüglich bei der nächsten
Polizeidienststelle (auch über Notruf 110).
-Belassen Sie das Fahrzeug wenn möglich unverändert am Unfallort.
-Vermeiden Sie die Beseitigung oder Veränderung von Unfallspuren.
Selbst kleinste Lacksplitter, Glasreste, etc. können für die
polizeilichen Ermittlungen von Bedeutung sein. Fertigen Sie wenn
möglich eigene Fotos von der Unfallsituation und vorgefundenen
Spuren, wenn Veränderungen eintreten könnten oder unvermeidlich sind.
-Merken Sie sich Angaben zu Hinweisgebern und Zeugen, schreiben
Sie sich deren Personalien und Erreichbarkeiten auf.
-Geben Sie konkrete Hinweise auf ein flüchtiges Fahrzeug oder zum
flüchtigen Unfallverursacher gleich mit erster Meldung an die Polizei
weiter - nur so sind schnelle Fahndungsmaßnahmen der Polizei Erfolg
versprechend.
-Werden Sie Zeuge einer Verkehrsunfallflucht, kontaktieren Sie
bitte sofort die Polizei (auch über 110) und geben dabei möglichst
viele präzise Angaben zum flüchtigen Fahrzeug (Kennzeichen,
Hersteller, Fahrzeugtyp, Fahrzeugfarbe, besondere Merkmale), zur
Fluchtrichtung und zum Fahrzeugführer weiter, verbunden mit ihren
eigenen Personalien und Erreichbarkeiten.
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann
Telefon: 02104 / 982-1010
Fax: 02104 / 982-1028
E-Mail: pressestelle.mettmann(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/mettmann
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Datum: 16.09.2016 - 13:44 Uhr
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