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Kreispolizeibehörde stellt sich organisatorisch neu auf ! - Kreis Mettmann - 1609118

ID: 1520889

(ots) -
Neue gesellschaftliche Herausforderungen, Aufgabenwachstum und
-veränderungen, einhergehend mit leicht rückläufigen
Mitarbeiterzahlen, stellen Arbeit und Organisationsstruktur der
Kreispolizeibehörde Mettmann immer wieder auf den behördeneigenen
Prüfstand. Erklärte Ziele dabei sind eine insgesamt effizientere
Polizeiarbeit, die Sicherung hoher Arbeitsqualität und mehr
Bürgernähe. Ergebnis dieser Betrachtungen und intensiver Prüfungen
ist die aktuell gefallene Entscheidung, dass sich die Polizei im
Kreis Mettmann in organisatorisch veränderter Form aufstellen wird.

Hauptziel der organisatorischen Änderungen wird es sein, die
Zuständigkeitsbereiche regionaler Kriminalkommissariate,
Verkehrskommissariate und polizeilicher Wachbereiche deckungsgleich
zu gestalten. In zwei zeitlich kurz aufeinander folgenden Schritten
bis zum Jahreswechsel 2016/2017 sollen damit erkannte
Reibungsverluste minimiert werden.

Die Polizeiwache und das Regionalkommissariat Ratingen werden
demnächst für die Städte Ratingen und Mettmann, die Polizeiwache und
das Regionalkommissariat Velbert für die Städte Velbert, Heiligenhaus
und Wülfrath zuständig sein.

Die Stadt Hilden, in welcher in vergangenen Jahren räumlich keine
kriminalpolizeiliche Sachbearbeitung vertreten war, bekommt ein
eigenes Kriminalkommissariat. Die häufig erforderlichen - dabei
nachweislich doch gerade immer wieder erfolgreichen - "kurzen Wege"
zwischen Angehörigen des Wach- und Bezirksdienstes sowie der
kriminalpolizeilichen Sachbearbeitung waren durch eine räumliche
Trennung bisher deutlich erschwert. Die kriminalpolizeiliche
Sachbearbeitung für die Stadt Erkrath erfolgte bislang von Ratingen
aus, gleiches geschah für die Stadt Haan aus Langenfeld. Dies
bedeutete sowohl für die polizeilichen Ermittler, aber auch für alle




betroffenen Bürgerinnen und Bürger vergleichsweise "lange Wege".
Zukünftig werden die Polizeiwache und das neue Regionalkommissariat
Hilden für die Städte Hilden, Erkrath und Haan zuständig sein. Die
Zuständigkeit für die Städte Langenfeld und Monheim am Rhein bleibt
unverändert bei der Polizeiwache und dem Regionalkommissariat
Langenfeld.

Das bereits für Hilden begründete Erfordernis von "kurzen Wegen"
in deckungsgleichen Zuständigkeiten gilt in vergleichbarer Weise auch
für die Arbeit der zwei im Kreisgebiet zuständigen
Verkehrskommissariate, so dass auch hier eine Anpassung stattfinden
wird. Das Verkehrskommissariat Nord mit seinem Sitz in Heiligenhaus
ist dann für die Städte Ratingen, Mettmann, Velbert, Heiligenhaus und
Wülfrath zuständig. Die verkehrspolizeiliche Ermittlungsarbeit für
die Städte Erkrath, Hilden, Haan, Langenfeld und Monheim am Rhein
wird dann vom Verkehrskommissariat Süd mit Sitz in Langenfeld
geleistet.

Die Bearbeitung von Wohnungseinbrüchen sowie herausragenden
Delikten der Kfz-Kriminalität wurde schon vor Jahren erfolgreich
zentralisiert, allerdings zunächst in nur befristet eingerichteten
Ermittlungsgruppen. Die Aufklärungsergebnisse in beiden
Deliktsbereichen konnten dadurch deutlich verbessert werden. Häufig
handelt es sich bei Wohnungseinbrüchen und herausragenden
Kfz-Delikten um Bandenkriminalität. Deshalb wird im Zuge der
anstehenden Veränderungen nun für diese drei Deliktsbereiche ein
zentrales Kriminalkommissariat (KK 15) eingerichtet.

Die vorgesehenen Veränderungen bei den kriminalpolizeilichen
Dienststellen und den zwei Verkehrskommissariaten werden im ersten
Schritt der Organisationsanpassung zum 15.11.2016 in Kraft treten.
Der zweite Schritt mit der Neustruktur der polizeilichen Wachbereiche
erfolgt nach aktuellem Planungsstand zum Jahreswechsel 2016/2017.

In allen zehn Städten des Kreisgebietes wird die Polizei auch
künftig unverändert rund um die Uhr präsent sein. Überall dort gibt
es weiterhin eigene Polizeidienststellen. In sieben Städten wird eine
Rund-um-die-Uhr-Besetzung in den örtlichen Polizeiwachen
gewährleistet. In Heiligenhaus, Wülfrath und Haan ist montags bis
samstags eine einschichtige Besetzung der Polizeiwachen vorgesehen,
deren Öffnungszeiten sich eng an örtlichen Bedürfnissen ausrichten
sollen. Auch wenn das Stadtgebiet Mettmann künftig zum
Zuständigkeitsbereich der Polizei Ratingen gehört, wird die
polizeiliche Präsenz in der Kreisstadt dennoch weiterhin unvermindert
hoch sein. Denn nach wie vor werden in Mettmann die zentralen
Dienststellen der Behördenleitung, der Einsatzbewältigung, der
Kriminalitäts- und der Verkehrsunfallbekämpfung sowie die
polizeilichen Verwaltungsdienststellen untergebracht sein.

Landrat Thomas Hendele kommentiert als Leiter der
Kreispolizeibehörde die Veränderungen der kreisweiten Polizeiarbeit
wie folgt: "Organisationsänderungen dürfen niemals Selbstzweck sein.
Die Polizei im Kreis Mettmann stellt sich deshalb nach intensiver
Prüfung und Planung eigener Arbeitsabläufe und Strukturen bewusst neu
auf, um zukünftig für noch mehr Arbeitsqualität, Effizienz und
Bürgernähe zu sorgen! Die im Rahmen des Nachersatzes zum 01.09.2016
erfolgte Zuweisung von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeibeamten
reicht nicht aus, um Pensionierungen und Versetzungen in diesem Jahr
auszugleichen. Es ist absehbar, dass auch in den Jahren 2017 und 2018
bei der Personalausstattung der Kreispolizeibehörde keine
Verbesserung stattfinden wird. Erst durch den Einstellungsjahrgang
2016 mit 1.920 Anwärterinnen und Anwärtern landesweit besteht für das
Jahr 2019 die Aussicht, auch in der Kreispolizeibehörde Mettmann eine
Personalverstärkung zu erfahren. Auch deshalb muss unsere
Organisationsstruktur unter Berücksichtigung der personellen
Ressourcen neu ausgerichtet werden."




Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 982-1010
Fax: 02104 / 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/mettmann


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