160922-2-pdnms Rollerfahrer war unbelehrbar
(ots) - 160922-2-pdnms Rollerfahrer war unbelehrbar
Neumünster / Bereits am 15.09.2016, gegen 01.50 Uhr fiel Beamten
des 2. Polizeirevier Neumünster in der Innenstadt ein Motorroller
wegen der Fahrweise auf. Zunächst konnte sich der Fahrer der
Kontrolle entziehen. Er wurde jedoch kurz darauf an seiner
Wohnnaschrift angetroffen und stellte sich heraus, dass junge Mann
(18 Jahre alt) keine gültige Fahrerlaubnis vorlegen konnte. Der Motor
hätte gedrosselt sein müssen. Außerdem bestand der Verdacht, dass er
unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gefahren war. Ihm wurde eine
Blutprobe entnommen und ein entsprechendes Ermittlungsverfahren wurde
eingeleitet. Außerdem wurde ihm das Fahren mit dem Roller in diesem
technischen Zustand ohne gültige Fahrerlaubnis untersagt. Am frühen
Morgen des 22.09.2016, gegen 02.45 Uhr wurde der junge Mann erneut
mit dem Roller fahrend und zwar in technisch unverändertem Zustand
angetroffen. Natürlich war er weiterhin nicht im Besitz einer
gültigen Fahrerlaubnis und erneut stand der Verdacht im Raum, dass er
auch wieder unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand, was
wiederum eine Blutprobenentnahme nach sich zog. Der Roller wurde
zunächst zu Beweissicherung zum Polizeirevier gebracht. Bezüglich der
ihm vorgeworfenen Verstöße war der junge Mann völlig uneinsichtig.
Die Führerscheinstelle der Stadt Neumünster erhielt Kenntnis, zumal
der 18-jährige äußerte, dass er gerade dabei sei den Führerschein zu
erwerben.
Rainer Wetzel
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Datum: 22.09.2016 - 12:59 Uhr
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Polizeimeldungen
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