Tödlicher Ausflug auf die Gleise
(ots) - Der Ausflug einer Kuh
hatte heute Morgen, gegen 4.45 Uhr, an der Bahnstrecke von Erbach
nach Groß Umstadt ein trauriges Ende. Ein durchfahrender Zug des
Verkehrsunternehmen VIAS hatte die Kuh erfasst. Zwischen den
Bahnhöfen Bad König Zell und Mümmlingen-Grumbach hatte der Lokführer
die Kuh in den Gleisen erkannt und sofort eine Notbremsung
eingeleitet. Dies konnte jedoch nicht mehr verhindern, dass die Kuh
erfasst und tödlich verletzt wurde.
Nachdem die Meldung bei der Bundespolizeiinspektion Frankfurt am
Main einging, suchte eine Streife den Bereich ab, wobei das tote Tier
in Höhe von Mümmlingen-Grumbach gefunden wurde.
Nachdem die Beamten den Besitzer des Tieres festgestellt hatten,
konnte ermittelt werden, dass die Kuh von einer nahgelegenen Weide
ausgerissen und auf die Gleise gelaufen ist.
Um das tote Tier aus den Gleisen zu bergen, wurde die Bahnstrecke
für etwa zwanzig Minuten für den Zugverkehr gesperrt. Insgesamt
sechs Züge erhielten hierdurch Verspätung.
Das Zugpersonal sowie die Reisenden kamen mit dem Schrecken davon.
Gegen den Tierhalter wurde durch die Bundespolizei ein
Ermittlungsverfahren wegen des gefährlichen Eingriffs in den
Bahnverkehr eingeleitet.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Frankfurt/Main
Pressesprecher
Ralf Stroeher
Telefon: 069/130145 1010; Mobil: 0172/8118752
E-Mail: Ralf.Stroeher(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 22.09.2016 - 13:41 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1521027
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOL-F
Stadt:
Erbach/Groß Umstadt/Kreis Odenwald
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Tödlicher Ausflug auf die Gleise"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Frankfurt/Main (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).