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Zoll am Frankfurter Flughafen stellt Stockdegen im Reiseverkehr sicher

ID: 1521335

(ots) - Zoll am Frankfurter Flughafen stellt
Stockdegen im Reiseverkehr sicher

Am 20. August kontrollierten Zöllnerinnen und Zöllner des
Hauptzollamtes Frankfurt am Main das Gepäck von Reisenden eines
Fluges aus den Vereinigten Staaten. Ein Reisender mit deutscher
Staatsangehörigkeit gab im "Roten Ausgang" für anmeldepflichtige
Waren an, ein "Messer" dabei zu haben. Bei diesem handelte es sich
jedoch um einen sog. "Stockdegen", eine verbotene Stichwaffe, die
einen Gegenstand des alltäglichen Gebrauchs vortäuscht. Christine
Straß, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main: "Der 35-
jährige Mann erklärte, er habe das "Messer" als Erbstück von seiner
Familie in den Vereinigten Staaten erhalten und wolle es mit nach
Deutschland bringen, um es bei sich zu Hause an die Wand zu hängen.
Unabhängig von dem etwaigen Verwendungszweck und der erfolgten
Anmeldung war der Stockdegen jedoch als verbotener Gegenstand vom
Zoll sicher zu stellen. Gegen den Reisenden wurde ein Strafverfahren
wegen Verdachts des Bannbruchs gemäß § 372 AO (Abgabenordnung) in
Verbindung mit § 52 Waffengesetz eingeleitet."

Zusatzinformation: Zum Schutz der öffentlichen Ordnung und der
Sicherheit im grenzüberschreitenden Warenverkehr wirkt der deutsche
Zoll bei der Überwachung von Regelungen zu Waffen und Munition mit.
Der Umgang mit folgenden Gegenständen ist gemäß Anlage 2 Abschnitt 1
Waffengesetz verboten (Auszug aus www.zoll.de): -Schusswaffen, die
über den für Jagd- und Sportzweck allgemein üblichen Umfang hinaus
zusammengeklappt, zusammengeschoben, verkürzt oder zerlegt werden
können (sogenannte Wildererwaffen) -Schuss-, Hieb- oder Stoßwaffen,
die einen anderen Gegenstand vortäuschen (z.B. Schießkugelschreiber,
in einem Spazierstock versteckte Messer) -vollautomatische
Schusswaffen (Maschinenpistolen und -gewehre) -........





Beim Hauptzollamt Frankfurt am Main kam es im Jahr 2015 in 100
Fällen zur Sicherstellungen von 790.533 einzelne Waffen, Zubehör und
Munition. Im Einzelnen waren darunter 923 erlaubnispflichtige
Schusswaffen und wesentliche Teile, 211 verbotene Waffen und 789.399
Stück Munition. Darüber hinaus wurden verbotene Waffen aus dem
Verkehr gezogen, z.B. Stockdegen, Schlagringe, Wurfsterne,
Springmesser und Elektroimpulsgeräte.

Das Hauptzollamt Frankfurt am Main ist zertifizierter Arbeitgeber
nach dem Audit "Vereinbarkeit von Beruf und Familie". Wir bieten
Ausbildungsplätze an. Näheres unter www.zoll.de - Beruf und Karriere.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Frankfurt am Main
Stabsstelle Kommunikation
Christine Straß
Telefon: 069 / 690 73396
E-Mail: presse.hza-ffm(at)zoll.bund.de
www.zoll.de


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Datum: 23.09.2016 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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