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2100 Euro Strafe wegen Zugfahrens trotz Verbot

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(ots) - Verschmutzte Reisezugwagen und
Bahnhöfe, Sachbeschädigungen und Belästigung von anderen Reisenden -
immer öfter verhängen Eisenbahnverkehrsunternehmen
Beförderungsverbote gegen randalierende Fußballfans.

In dem Zusammenhang verhängte die Staatsanwaltschaft Erfurt in
diesem Monat eine empfindliche Geldstrafe gegen einen 24-Jährigen.
Auf Grund begangener Straftaten hatte die Deutsche Bahn AG ein
bundesweites Hausverbot sowie einen Beförderungsausschluss für alle
Bahnhöfe und Züge der DB-AG gegen den Mann ausgesprochen. Am 26. März
dieses Jahres stellten Bundespolizisten den 24-Jährigen nach
Spielende der Oberliga-Begegnung zwischen dem FC Rot-Weiß Erfurt (2.
Mannschaft) und der BSG Wismut Gera am Bahnhof Erfurt Nord fest.
Trotz Haus- und Beförderungsverbot fuhr er mit einer Regionalbahn zum
Erfurter Hauptbahnhof und von da aus weiter nach Jena. Nachdem die DB
AG hierzu einen Strafantrag wegen Hausfriedensbruch gestellt hatte,
leitete die Bundespolizei ein Ermittlungsverfahren gegen den Mann
ein. Mit Strafbefehl hat die Staatsanwaltschaft Erfurt jetzt den in
Jena wohnhaften Mann zu einer Geldstrafe von 2.100 Euro verurteilt.

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Bundespolizeiinspektion Erfurt
Michael Oettel
Telefon: 0361 65983 - 521
E-Mail: michael.oettel(at)polizei.bund.de
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Datum: 23.09.2016 - 14:00 Uhr
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