Reisebusfahrer ohne erforderliche Fahrerlaubnis
(ots) - Durch einen Verkehrsunfall mit Wildbeteiligung in
der Nacht von Samstag zu Sonntag ertappte die Polizei einen
Reisebusfahrer, der keine erforderliche Fahrerlaubnis für den Bus
nachweisen konnte. Der Reisebus kollidierte in Fahrtrichtung Lübeck
im Bereich Zurow auf der A 20 mit einem Reh. Die hinzugerufenen
Polizeibeamten kontrollierten im Rahmen der Verkehrsunfallaufnahme
den Reisebus und Fahrer. Dieser konnte auf seinem vorgezeigten
Führerschein jedoch nicht die für den Bus erforderliche
Fahrerlaubnisklasse D oder D1 vorweisen. Dem 35-Jährigen wurde
daraufhin die Weiterfahrt untersagt. Ein bestellter Ersatzfahrer
setzte dann einige Zeit später die Reise mit dem Bus und -insassen
fort. Die Ermittlungen wegen des Verdachts des Fahrens ohne
erforderliche Fahrerlaubnis wurden aufgenommen.
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Polizeiinspektion Wismar
Nancy Schönenberg
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Datum: 26.09.2016 - 11:48 Uhr
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