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Polizei kontrolliert Abfalltransporte

ID: 1523567

(ots) -
Am Montag (26.09.2016) hatte der Schwerverkehrskontrolltrupp des
Polizeipräsidiums Rheinpfalz hauptsächlich Abfalltransporte im
Visier. Mit Unterstützung von Kolleginnen und Kollegen von
verschiedenen Inspektionen des PP Rheinpfalz sowie dem LKA, dem Zoll
und der dem rheinlandpfälzischen Umweltministerium angegliederten SAM
(Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH) wurden von
den 27 eingesetzten Kräften insgesamt 25 Schwerverkehrsfahrzeuge
intensiv kontrolliert. Hiervon wurden 12 beanstandet.

Bei einer ersten Kontrolle im Gewerbegebiet Lustadt in der Zeit
zwischen 08:00 Uhr und 11:00 Uhr stellten die Beamten bei den
kontrollierten Fahrzeugen Verstöße gegen die Ladungssicherung,
Fahrzeugmaße, fehlende Dokumente und Genehmigungen,
Beleuchtungsmängel und eine exorbitante Überladung fest.

Bei dieser Kontrolle gab es drei herausragende Vorfälle. Zunächst
wurde ein mit Metallschrott beladener Lkw kontrolliert, dessen
zulässiges Gesamtgewicht um sage und schreibe 60 Prozent überladen
war. Der Fahrer musste bei einem nahegelegenen
Schrottentsorgungsbetrieb abladen, auf ihn und den verantwortlichen
Halter des Fahrzeugs kommen jetzt hohe Bußgelder zu. Daraufhin
stellten die Beamten bei einem Lastzug, der mit Containern beladen
war, fest, dass die beiden Container eigentlich schrottreif sind. Der
vordere Container war derart ausgebeult, dass das Fahrzeug eine
Breite von 291 Zentimetern aufwies. Maximal erlaubt sind 255
Zentimeter. Die Weiterfahrt mit diesen Containern wurde untersagt,
der Fahrer musste sie nacheinander direkt zu einem Entsorger in
unmittelbarer Nähe fahren. Auf ihn und auf den Halter kommt jetzt ein
ordentliches Bußgeld zu. Danach wurde ein ebenfalls mit Metallschrott
beladener Lkw kontrolliert, dessen Fahrer zunächst nicht die hintere
Heckklappe öffnen wollte. Nachdem die Beamten dies dann selbst taten,




war ihnen klar, was der Fahrer verbergen wollte. Ganz hinten auf der
Ladefläche waren fünf Nachtspeicheröfen abgestellt, die zu einem
nicht zertifizierten Entsorger hätten gebracht werden sollen. Diese
zum Teil schon ausgeschlachteten Nachtspeicheröfen beinhalten u.a.
Asbest und weiteres extrem gesundheitsschädliches Material. Der
Transport dieser gefährlichen Abfälle ist an strenge Bedingungen
geknüpft, die von dem Fahrer nicht eingehalten wurden. Aus diesem
Grund wurde gegen ihn ein Strafverfahren gemäß § 326 Abs. 1 StGB
(Unerlaubter Umgang mit Abfällen) eingeleitet. Zwecks Spurensicherung
wurden unter entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen Teile des
gesundheitsschädlichen Materials sichergestellt. Nach Rücksprache mit
der zuständigen Genehmigungsbehörde wurden die Öfen in einem
zertifizierten Betrieb in der Nähe des Kontrollorts zwischengelagert,
bis diese von einer Fachfirma ordnungsgemäß entsorgt werden können.
Die Kosten dafür trägt der Fahrer bzw. Halter des Transports, dazu
kommt noch vermutlich eine Geldstrafe wegen des Umweltdelikts.

Die zweite Kontrolle fand an den gegenüberliegenden Parkplätzen
neben der B 272 in Höhe Hochstadt statt. Auch dort stellten die
Polizisten bei Kontrollen etliche Verstöße fest. Unter anderem
sammelte ein Schrottsammler ohne Genehmigung Elektroaltgeräte,
weitere Fahrzeuge waren zu hoch, hatten Beleuchtungsmängel oder die
Ladungssicherung war desolat. Highlight dieser Kontrollstelle war ein
ausländischer Sattelzug, der mit 12 Tonnen Reifen beladen war. Die
Reifen drückten die seitlichen Bordwände und die Plane des Aufliegers
nach außen, sodass das Fahrzeug um etliche Zentimeter breiter war als
die maximal erlaubten 255 cm für Lastkraftwagen. Da das Fahrzeug für
diesen Transport nicht hätte eingesetzt werden dürfen, kommt auf den
Fahrer und den Verlader jeweils ein hohes Bußgeld zu, gegen den
Halter wird ein sogenanntes Verfallsverfahren eingeleitet, um den aus
dieser Fahrt erzielten Gewinn in Höhe von 2.870 Euro abzuschöpfen.
Der Zug musste vor Ort stehen bleiben und darf erst weiterfahren,
wenn die Reifen auf ein geeignetes Fahrzeug umgeladen wurden.

Die eingesetzten Beamte des Zoll kontrollierten in eigener
Zuständigkeit das Fahrpersonal. Hierbei ergaben sich insgesamt 4
konkretere Hinweise auf Scheinselbstständigkeit bzw. auf
Hinterziehung von Sozialversicherungsabgaben.




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Telefon: 06321-854-0
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Datum: 27.09.2016 - 08:47 Uhr
Sprache: Deutsch
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