Polizei unterstützt Zentrale Ausländerbehörde in Notunterkunft
(ots) - (uk) Mit einem Großaufgebot hat die Polizei am
frühen Dienstagmorgen die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) Bielefeld
bei deren Maßnahmen in der Notunterkunft Hövelhof-Staumühle
unterstützt.
Die ZAB hatte gegen 04.00 Uhr die Unterkunft, in der mehrere
hundert Zuwanderer leben, aufgesucht, um dort Rückführungsmaßnahmen
einzelner Bewohner durchzuführen. Darüber hinaus wurden die
Personalien aller Personen festgestellt, die sich zum Zeitpunkt der
Überprüfung in der Unterkunft aufhielten.
Wegen der Größe der Unterkunft und der entsprechend hohen Zahl an
Bewohnern hatte die ZAB ihre Maßnahmen nicht selbständig durchführen
können und die Polizei um Unterstützung gebeten.
Beamte aus verschiedenen Einsatzhundertschaften sowie der
Kreispolizeibehörde Paderborn sorgten unter Führung der Paderborner
Polizei im Rahmen der so genannten Vollzugshilfe mit ihrer Präsenz
für den Schutz der vor Ort tätigen Beamten der ZAB Bielefeld und den
störungsfreien Verlauf der Maßnahmen.
Rückfragen bitte an:
Der Landrat als
Kreispolizeibehörde Paderborn
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit -
Riemekestraße 60- 62
33102 Paderborn
Telefon: 05251/306-1320
Fax: 05251/306-1095
E-Mail: pressestelle.paderborn(at)polizei.nrw.de
Web: www.polizei.nrw.de/paderborn
Außerhalb der Bürozeiten:
Leitstelle Polizei Paderborn
Telefon: 05251/ 306-1222
Original-Content von: Polizei Paderborn, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 27.09.2016 - 12:12 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1523874
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-PB
Stadt:
Hövelhof
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Polizei unterstützt Zentrale Ausländerbehörde in Notunterkunft"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Paderborn (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).