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Wenn im Alter die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs nicht mehr gegeben ist

ID: 1524767

(ots) - Am 27.09.2016 hat das Gesundheitsamt bei
der Polizei in Waren angerufen und um Unterstützung gebeten, da ein
lebensälterer Mann weiterhin mit seinem Fahrzeug fahren will, obwohl
im Ergebnis einer ärztlichen Untersuchung festgestellt wurde, dass er
nicht mehr zum Führen eine Fahrzeugs geeignet ist . Als die Beamten
des Polizeihauptrevieres Waren beim Gesundheitsamt eintrafen, wurde
ihnen zunächst der Sachverhalt geschildert. Den Ursprung der
Überprüfung der Fahrtauglichkeit legten zwei Beamte des
Polizeihauptreviers Waren im August im Rahmen ihrer
Streifentätigkeit:

Am 17.08.2016 gegen 11:20 Uhr befuhren die Beamten im Rahmen der
Streifentätigkeit die L205 von Waren in Richtung Jabel. Auf dem
außerörtlichen Abschnitt hinter Warenshof fiel den Beamten ein ohne
triftigen Grund sehr langsam fahrender PKW auf, der bereits eine
Fahrzeugschlange hinter sich gebildet hatte, da in diesem Bereich der
L 205 Überholverbot herrscht. Bei erlaubten 80 km/h fuhr das Fahrzeug
ohne triftigen Grund ca. 40 km/h. Zudem war eine unsichere Fahrweise
in Kurven erkennbar. Die Beamten entschlossen sich, das Fahrzeug und
den Fahrer einer Verkehrskontrolle zu unterziehen. Hierzu überholten
sie den PKW hinter dem Bahnübergang Schwenzin und setzten das hintere
Signal: "POLIZEI BITTE FOLGEN". Die Beamten fuhren nun in eine
Feldeinfahrt, um dort die Kontrolle durchzuführen. Der o. g. PKW
folgte nicht den Anhaltezeichen der Polizei und fuhr weiter in
Richtung Jabel. Die Beamten fuhren ebenfalls weiter, überholten
erneut und setzten vor der Einmündung nach Grabowhöfe das blaue
Signallicht und das hintere Signal: "POLIZEI BITTE FOLGEN". Zudem
wiesen sie den Fahrzeugführer mit Handzeichen an, in die Einmündung
nach Grabowhöfe zu fahren. Kurz hinter dem Einmündungsbereich konnte
die Verkehrskontrolle durchgeführt werden. Fahrzeugführer war ein




86-Jähriger Warener, der sich nach eigenen Angaben verfahren hatte
und mit der Verkehrssituation überfordert gewesen sei. Er wollte
eigentlich nach Hause fahren.

Mehrere Zeugen schilderten, dass der 86-Jährige bereits in Waren
aufgefallen sei, da er z.B. bei beiden Kreisverkehren an der
Herrenseebrücke in Waren nach links (entgegengesetzt) in den
Kreisverkehr eingefahren ist. Die Beamten erläuterten daraufhin dem
86-Jährigen, dass ihm die Weiterfahrt untersagt wird, um eine
mögliche Gefährdung des öffentlichen Straßenverkehrs zu verhindern.
Im Einvernehmen wurde er durch die Beamten nach Hause gefahren und
sein Fahrzeug nachgeführt.

Anschließend fertigten die Beamten eine Meldung zur Prüfung der
Fahrtauglichkeit des 86-Jährigen an die Führerscheinstelle. In
Ergebnis dessen wurde festgestellt, dass bereits Anzeichen von Demenz
und Orientierungslosigkeit vorliegen. Somit hatte die
Führerscheinstelle in Zusammenwirken mit dem Gesundheitsamt das Ziel,
die Entziehung der Fahrerlaubnis des Wareners zu erwirken. Gegen
diese Maßnahme wollte er sich aber wehren. Der 86-Jährige wollte
zunächst nicht einsehen, dass er nicht nur eine Gefahr für sich
selbst, sondern auch eine erhebliche Gefahr für andere
Fahrzeugteilnehmer darstellt. Erst nach mehreren intensiven
Gesprächen in Zusammenwirken des Hausarztes, des Gesundheitsamtes und
der Führerscheinstelle gab der 86-Jährige am 27.09.2016 seinen
Fahrzeugschlüssel und seinen Führerschein freiwillig heraus. Die
Polizeibeamten haben ihn im Anschluss nach Hause gefahren.

Wenn die Beamten der Polizei während der Streifentätigkeit oder
auch im Zusammenhang mit einer Verkehrsunfallaufnahme feststellen,
dass die Fahrtauglichkeit eines Fahrzeugführers eingeschränkt ist
oder gar angezweifelt wird, so benachrichtigen sie die
Führerscheinstelle. Die Führerscheinstelle hört den Betroffenen
zunächst an und teilt ihm mit, dass sie eine Vorstellung beim
Amtsarzt anstreben. Beim Amtsarzt erfolgt dann eine physische und
psychische Untersuchung, ob die Eignung zum Führen eines
Kraftfahrzeuges noch gegeben ist. Im Ergebnis dessen entscheidet der
Arzt, ob die Person den Führerschein abgeben muss oder den
Führerschein in Gänze oder nur unter Auflagen behalten darf. Dieses
Ergebnis wird dem Betroffenen ausgehändigt, da es auf Grund der
ärztlichen Schweigepflicht nicht direkt an die Führerscheinstelle
übermittelt werden darf. Die Betroffenen übermitteln dann das
Ergebnis der Führerscheinstelle.

Im vorliegenden Fall hat der 86-Jährige nach intensiven Gesprächen
doch eingesehen, dass es besser ist, wenn er in Zukunft kein Fahrzeug
mehr im öffentlichen Straßenverkehr führt. Er hat seine Fahrerlaubnis
und die Fahrzeugschlüssel freiwillig abgegeben.




Rückfragen bitte an:

Diana Mehlberg
Polizeiinspektion Neubrandenburg
Telefon: 0395/5582-5007
E-Mail: pressestelle-pi.neubrandenburg(at)polizei.mv-regierung.de
http://www.polizei.mvnet.de
Twitter: https://twitter.com/Polizei_MSE

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Datum: 28.09.2016 - 13:55 Uhr
Sprache: Deutsch
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