Fahren ohne Fahrerlaubnis
(ots) - varel. Zu schnell war am Mittwoch, dem
28.09.2016, gegen 17:45 Uhr, ein 15-jähriger mit seinem Mofa auf der
Gertrud-Barthel-Straße unterwegs. Durch technische Manipulationen
erreichte das Mofa statt der erlaubten 25 km/h eine Geschwindigkeit
von 40 km/h und wäre somit fahrerlaubnispflichtig. Dem Jugendlichen,
der lediglich im Besitz einer Mofa-Prüfbescheinigung ist, wurde die
Weiterfahrt untersagt. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen
Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Weiterhin wird sich ein 47-jähriger Mann aus Varel einem
Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis stellen müssen. Er
befuhr mit einem Klein-Lkw mit Anhänger, ebenfalls am 28.09.2016,
gegen 15:40 Uhr, die Emil-Heeder-Straße. Das zulässige Gesamtgewicht
des überprüften Gespanns betrug 7,2 Tonnen. Bei der Kontrolle wurde
festgestellt, dass der Fahrzeugführer lediglich im Besitz der
Führerscheinklasse B ist. Für die geführte Fahrzeugkombination wäre
jedoch eine Fahrerlaubnis der Klasse BE erforderlich gewesen.
Rückfragen bitte an:
Janina Schäfer
Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland
Pressestelle Wilhelmshaven
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und am Wochenende über 04421 / 942-215
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Datum: 29.09.2016 - 15:24 Uhr
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