Bundespolizei muss Jungen in Obhut nehmen-
(ots) - Bundespolizei muss Jungen in Obhut nehmen-
Am 03.10.2016 gegen 14.00 Uhr informierten besorgte Gäste eines
Schnellrestaurants im Hamburger Hauptbahnhof die Einsatzzentrale der
Bundespolizei über einen offensichtlich stark alkoholisierten Mann,
der einen in seiner Begleitung befindlichen Jungen (m.7) lautstark
angeschrien haben soll und sich ordnungsstörend verhält.
Eine umgehend eingesetzte Streife der Bundespolizei traf die
Beteiligten im Schnellrestaurant an. Zu Klärung des Sachverhalts
wurden der Mann (m.50) sowie der Junge zum Polizeirevier verbracht.
Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab bei dem deutschen
Staatsangehörigen einen Wert von 2,86 Promille. Der stark
alkoholisierte Mann gab an, dass er mit der Mutter des Kindes
befreundet sei und er die Erlaubnis habe mit dem Jungen essen zu
gehen. Aufgrund der starken Alkoholisierung und seinem Verhalten
teilten die Polizeibeamten dem Mann mit, dass er die ihm übertragene
Aufsichtspflicht in diesem Zustand nicht nachkommen könne. Daraufhin
reagierte der polizeilich bekannte Hamburger äußerst aggressiv und
musste aus der Polizeiwache verwiesen werden.
Der siebenjährige Junge wurde mit einem Streifenwagen wohlbehalten
zur Wohnanschrift der erziehungsberechtigten Mutter verbracht. Diese
wurde über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt und belehrt. Das
entsprechende Jugendamt wurde über den Sachverhalt schriftlich in
Kenntnis gesetzt.
Hinweis: Der Junge wurde vorab vorsorglich in der Wache von seinem
aggressiven Begleiter getrennt und von Polizeibeamten betreut.
Während der Wartezeit malte der sympathische Junge ein tolles Bild
für seine Mutter.
Pressesprecher
Rüdiger Carstens
Mobil 0172/4052 741
E-Mail: ruediger.carstens(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
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Datum: 04.10.2016 - 15:51 Uhr
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