POL-DEL: Wesermarsch: Verunreinigte Straßen durch Maisernte +++ Polizei gibt Hinweise
(ots) - Wie in jedem Jahr beginnt Ende September
Anfang Oktober die Maisernte und damit verbunden die wiederkehrende
Problematik Fahrbahnverschmutzungen hier in der Wesermarsch. Dies
stellt für viele Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr ein Ärgernis
dar, da die landwirtschaftlichen Maschienen immer größer und
unübersichtlicher werden. Hierdurch können weitere Verkehrsteilnehmer
behindert oder zum Teil sogar gefährdet werden, wenn zu der
Überbreite, mangelnde Kenntlichmachung, mangelnde Beleuchtung oder
eine unvorsichtige Fahrweisen der "Giganten" hinzukommt. Zudem kommt
es durch das Abfahren der Ernte mit den landwirtschaftlichen
Nutzfahrzeugen immer wieder zu Verschmutzungen auf den Fahrbahnen und
einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit. Die Gefährlichkeit der
verunreinigten und daher rutschigen Fahrbahn ist nicht zu
unterschätzen. Wird die hinterlassene Erde durch Regen nass, bildet
sich ein rutschiger Belag, der der Gefährlichkeit von Eisglätte nicht
nachsteht. Nicht nur herangetragene Beschwerden, sondern auch das
Ziel einen schweren Verkehrsunfall zu verhindern, veranlasst die
Polizei zu intensiveren Kontrollen und Ermittlung der
Verantwortlichen. Die Polizei weist daher darauf hin, dass
Gefahrenstellen umgehend beseitigt oder gekennzeichnet werden müssen.
Warnhinweise in Form von aufgestellten Schildern oder das Einrichten
eines Geschwindigkeitstrichters wären Möglichkeiten, um
Verkehrsteilnehmer auf die Verschmutzungen aufmerksam zu machen.
Lobenswerte Beispiele wurden durch die Polizei beobachtet. Einzelne
Landwirte spülen die Reifen und den Anhänger vor dem Verlassen der
Weiden mit Wasser ab. Die hierfür genutzten Wassertanks stehen
teilweise direkt an der Weidezufahrt. Hierdurch wird sowohl die
Verschmutzung als auch die anschließende Reinigung der Straße
vermieden. Bei nicht ordnungsgemäß ausgeschilderten Gefahrenstellen
und dem Hinterlassen einer verschmutzten Fahrbahn droht dem
Verantwortlichen ein Verwarn- oder Bußgeld. Wenn durch die
verschmutzte Fahrbahn ein Verkehrsunfall verursacht wird, muss der
Verantwortliche neben einem Ordnungswidrigkeitenverfahren auch mit
versicherungsrechtlichen Vorwürfen rechnen. Gegebenenfalls werden
zudem zivilrechtliche Ansprüche wie Schmerzensgeld oder
Schadensersatzanforderungen an den Landwirt herangetragen.
Es wurde bereits ein Gespräch mit der Landwirtschaftskammer
geführt. Diese wolle sich darum kümmern, dass eine entsprechende
Mitteilung an die Landwirte in der Wesermarsch gesteuert wird.
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Markus Hausenblas
Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch
Pressestelle
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Datum: 05.10.2016 - 11:45 Uhr
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