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Nr.: 0558 --Lebensgefährliche Fehler am Bahnübergang--

ID: 1528717

(ots) -

-

Ort: Bremen, Burglesum, Grambkermoorer Landstraße
Zeit: 05.10.16, 08.50 Uhr

An einem Bahnübergang in Burglesum wurden am Mittwochvormittag
lebensgefährliche Fehler begangen. Zwei Laster kollidierten nach
Unaufmerksamkeiten ihrer Fahrer mit den Schranken und Zuggäste einer
Regionalbahn stiegen auf freier Strecke einfach aus.

Gegen 08.50 Uhr befuhr ein 45 Jahre alter Lkw-Fahrer, mit zwei
hochwertigen Motoryachten auf der Ladefläche, den Bahnübergang der
Grambkermoorer Landstraße in Richtung Am Lesumdeich. Vermutlich
aufgrund der Länge des Sattelzuges war ein Überqueren des
Bahnüberganges vor dem Schließen der Schranken nicht möglich, so dass
es zu einer Kollision zwischen dem Laster und der Schrankenanlage
kam. Verletzt wurde niemand, den Fahrer erwartet ein
Ordnungswidrigkeitenverfahren. Während der Unfallaufnahme musste der
Bahnverkehr kurzzeitig gesperrt werden.

Nachdem die Polizei die Unfallaufnahme beendet hatte, näherte sich
von der gegenüberliegenden Seite eine polnische Sattelzugmaschine.
Der 53 Jahre alte Fahrer übersah nicht nur das Rotlicht des
Bahnübergangs, sondern auch die senkende Schranke, die sich zwischen
seinem Führerhaus und dem Auflieger verkeilte. Die Bahnstrecke wurde
abermalig gesperrt. Der 53-Jährige musste eine Sicherheitsleistung
von 700 Euro zahlen.

Während der Sperrung betätigten Personen in einem wartenden Zug
die Notverriegelung und verließen die Wagons. Die etwa 20 Menschen
gingen zu Fuß in Richtung Bahnhof Bremen Burg.

Die Polizei warnt:

Bei rotem Warnlicht oder bei geschlossener oder sich senkender
Schranke darf der Bahnübergang in keinem Fall überquert werden!
Fahren Sie nicht auf einen Bahnübergang, wenn sich der Verkehr vor
Ihnen staut. Im Bereich eines Bahnüberganges ist nur eine mäßige




Geschwindigkeit erlaubt. Beachten Sie unbedingt die Verkehrszeichen.

Ein Hinweis zu den Fahrgästen: Beim Verlassen eines Zuges ohne
Erlaubnis des Zugpersonals droht Lebensgefahr, insbesondere wenn
unklar ist, ob die Oberleitung beschädigt ist. Selbst wenn der Strom
abgeschaltet wurde, herrscht eine Restspannung von 5000 Volt. Daher
muss die Leitung erst geerdet werden.




Rückfragen bitte an:
Pressestelle Polizei Bremen
Pressestelle
Nils Matthiesen
Telefon: 0421 361-12114
pressestelle(at)polizei.bremen.de
http://www.polizei.bremen.de
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Datum: 05.10.2016 - 14:31 Uhr
Sprache: Deutsch
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