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Das Bundesamt für Güterverkehr zu Gast beim Fernfahrerstammtisch

ID: 1529131

(ots) -
Umfassende Informationen zu dem Aufgabenbereich und den
rechtlichen Befugnissen des Bundesamt für Güterverkehr (BAG),
erhielten die interessierten Besucher am vergangenen Mittwoch, bei
dem 146. Fernfahrerstammtisch auf der Rastanlage Ostetal Süd, direkt
an der BAB 1.

Mit Hartmut Bierhenke, Straßenkontrolleur des BAG, stand den
Zuhörern ein ausgesprochen erfahrener und kompetenter Ansprechpartner
zur Verfügung.

Zu Beginn ging Herr Bierhenke auf die Aufbauorganisation des BAG
ein und machte deutlich, dass es für das BAG keine Dienststellen wie
bei der Polizei gebe. Vielmehr seien die Kontrolleure mit "fahrenden
Büros" ausgestattet und auf den Autobahnen unterwegs. In den
Fahrzeugen seien zwei PC-Arbeitsplätze, Kopierer und Drucker, sowie
Funkgeräte und wichtige Unterlagen zu finden. Alles in allem ein
komplett ausgestattetes Büro für unterwegs. Dadurch könne man direkt
vor Ort einen papierlosen Ermittlungsvorgang erzeugen, was Zeit und
Ressourcen sparen würde, so Bierhenke.

Von der Überwachung der Sozialvorschriften, Ladungssicherung,
Maut, bis hin zu Gefahrgut und Abfallrecht werde vom BAG alles rund
um den LKW-Verkehr kontrolliert. Anhand aktueller Fallbeispiele
zeigte Bierhenke, mit welcher Dreistigkeit manche Unternehmen und
auch Fahrer sich und andere in Gefahr bringen. So konnten Fahrzeuge
mit offensichtlichen technischen Mängeln im Rahmenaufbau, an der
Bereifung, als auch Federung festgestellt werden. Auch der Bereich
der Ladungssicherung und die Einhaltung der zulässigen Gesamtgewichte
werde oftmals stiefmütterlich behandelt. Dies stelle man im Rahmen
von Kontrollen immer wieder fest. Dabei tauchen nicht selten Fahrzeug
mit wesentlich mehr als den zulässigen 40.000 kg auf. Der
"Spitzenreiter" in den vergangenen Monaten kam auf insgesamt deutlich
über 60.000 kg. In vielen Fällen bedeutet das für den Fahrer, dass




die Fahrt an Ort und Stelle zu Ende ist und der Unternehmer sich um
alles weitere kümmern muss. Dabei komme es vor, dass die Ladung vor
Ort umgeladen werden, ein defektes Fahrzeug am Kontrollort repariert
oder sogar abtransportiert werden muss, wusste Bierhenke zu
berichten.

Neben dem zu erwartenden Bußgeld habe der Unternehmer auch die
entstehenden Kosten für das Umladen, den Zeitverzug der
Ladungszustellung etc. zu tragen. Diese Kosten fallen nicht selten
wesentlich höher als das entsprechende Bußgeld aus.

Abschließend luden die Moderatoren zum Fernfahrerstammtisch am
02.11.2016 in das Restaurantgebäude der Rastanlage Ostetal. An diesem
Tag lautet das Thema: Gesund und Fit im LKW.




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Polizeiinspektion Rotenburg
Pressestelle
Thomas Teuber
Telefon: 04261/947-104
E-Mail: pressestelle(at)pi-row.polizei.niedersachsen.de

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Datum: 06.10.2016 - 11:13 Uhr
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