Gemeinsame Pressemitteilung von Landkreis Osterholz und Polizeiinspektion Verden/Osterholz:
Polizei Osterholz geht gegen illegales Sperrmüllsammeln vor
(ots) -
Gemeinsame Pressemitteilung von Landkreis Osterholz und
Polizeiinspektion Verden/Osterholz
Polizei Osterholz geht gegen illegales Sperrmüllsammeln vor
Osterholz-Scharmbeck. Es ist mittlerweile ein bekanntes Phänomen:
Wenn der Termin der Sperrmüllabholung naht, sind Sperrmüllsammler oft
nicht weit. Sie fahren meist mit Kleintransportern langsam durch die
Wohngebiete, suchen nach bereitgestellten Abfällen und durchstöbern
diese - dabei werden gleichzeitig weitere "Kollegen" telefonisch
informiert. Sie halten überwiegend Ausschau nach Altmetallen und
defekten Elektrogeräten, um diese selbst zu verwerten und Profit
daraus zu schlagen. Dass es sich beim Einsammeln von Sperrmüll unter
bestimmten Voraussetzungen um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wissen
vermutlich die wenigsten. Beamte der Polizei Osterholz haben aus
diesem Anlass am vergangenen Mittwoch, zwischen 15 Uhr und 23 Uhr,
gezielt Sperrmüllsammler kontrolliert.
Unmissverständlich steht es im § 20 der Abfallentsorgungssatzung des
Landkreises Osterholz: "Unbefugten ist es nicht gestattet,
angefallene Abfälle zu durchsuchen oder mitzunehmen." Weiterhin ist
in der Satzung zu lesen, dass ein Verstoß mit einer Geldbuße von bis
zu 5000 Euro geahndet werden kann. Hintergrund dieser
Bußgeldandrohung ist laut Landkreis Osterholz sowie dem beauftragten
Abfallentsorger Abfall-Service Osterholz GmbH (ASO),
- dass mit dem Metallverkauf Gewinne erzielt werden können, die bei
Diebstahl dem Gebührenzahler verloren gehen,
- dass die gestohlenen Elektrogeräte in den meisten Fällen nicht
fachgerecht entsorgt werden und somit die Umwelt geschädigt wird,
- dass es unter anderem zu illegalen Exporten des Elektroschrotts in
Entwicklungsländer kommt, wo die Geräte unter extrem gesundheits- und
umweltschädigenden Bedingungen entsorgt werden.
Insbesondere die Einsammlung von Elektrogeräten ist auch nach dem
bundesweit gültigen Elektrogesetz verboten. Sie sind als gefährliche
Abfälle eingestuft und dürfen nur von öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträgern, Vertreibern oder Herstellern eingesammelt werden.
Tatsächlich stellten die Kontrolleure am Mittwoch Sperrmüllsammler
fest. Durch eine umfangreiche Fahrzeugüberprüfung fanden sie vor
allem diverse Elektrogeräte und Metalle, nicht aber vorbereitete
Adressenlisten für ihre Sammelroute. Nach Aussagen der kontrollierten
Personen fahren diese die Sperrmüllstellen aufgrund eigener
Beobachtungen ab - denn: dort wo Abfälle an der Straße stehen, findet
sich in näherer Umgebung noch mehr potentielles Sammelgut. Bei den
meisten blieb es bei aufklärenden Gesprächen und mündlichen
Verwarnungen. Gegen einige Personen, die mit Kleintransportern im
Stadtgebiet von Osterholz-Scharmbeck unterwegs waren und die bereits
Müll eingesammelt hatten, leiteten die Polizisten ein Verfahren ein.
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Polizeiinspektion Verden / Osterholz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Helge Cassens
Telefon: 04231/806-104
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Datum: 07.10.2016 - 13:57 Uhr
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