Polizei informiertüber Versammlungsgeschehen am Samstag 8.10. - OVG
gibt Beschwerde statt
(ots) - Lfd. Nr.: 1299
Das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster hat der Beschwerde der
Dortmunder Polizei stattgegeben. Damit bleibt die Verfügung des
Polizeipräsidiums Dortmund
-eine Standkundgebung anstelle einer Demonstration abzuhalten -
bestehen.
"Ich freue mich über die Entscheidung des OVG Münster. Sie zeigt,
dass man unserer Gefahrenprognose und Rechtsauffassung gefolgt ist.
Die Entscheidung trägt zu mehr Sicherheit für die Teilnehmer der
Versammlungen, Unbeteiligten und der eingesetzten Polizeibeamten
bei", so Polizeipräsident Gregor Lange.
Derzeit laufen die Einsatzplanungen weiter für einen polizeilichen
Großeinsatz.
Rückfragen bitte an:
Polizei Dortmund
Gunnar Wortmann
Telefon: 0231/132-1028
http://www.polizei.nrw.de/dortmund/
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Datum: 07.10.2016 - 19:50 Uhr
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