Weißes Pulver in der Nase - Wülfrath - 1610040
(ots) -
Weißes Pulver kann schon sehr auffällig sein ... vor allem aber
dann, wenn es bei einer polizeilichen Kontrolle in der Nase eines
überprüften LKW-Fahrers festgestellt wird.
So geschehen am Montagmorgen des 10.10.2016 in Wülfrath, als
Beamte vom Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde Mettmann, gegen
09.30 Uhr auf der innerörtlichen Schillerstraße, einen 36-jährigen
Wuppertaler LKW-Fahrer kontrollierten. Dieser war mit einem weißen
12-Tonner Mercedes Atego unterwegs, mit dem er eine Wülfrath
Baustelle anfahren wollte. Ein sofort an Ort und Stelle
durchgeführter Drogenschnelltest, der den Nachweis von Amphetaminen
lieferte, ließ deshalb auch keine Zweifel am Drogenkonsum des
36-jährigen Kraftfahrers aus Wuppertal, der diesen schließlich auch
einräumte.
Dass die kontrollierenden Beamten an diesem Tag selber "die
richtige Nase" hatten, zeigte sich bei der weiteren Überprüfung des
Lastwagens und seiner Insassen. Denn bei der Überprüfung des 32 Jahre
alten Beifahrers im Mercedes stellte sich heraus, dass dieser mit
Haftbefehl zur Festnahme ausgeschrieben war. Der 32-jährige
Wuppertaler wurde deshalb festgenommen und der Justiz übergeben. Er
konnte das Wuppertaler Gericht jedoch nach Zahlung einer richterlich
angeordneten Geldstrafe noch am gleichen Tag wieder verlassen.
Gegen den 36-jährigen LKW-Fahrer wurde eine Anzeige wegen
Drogenmissbrauch im Straßenverkehr vorgelegt und zum Zweck der
weiteren Beweisführung die ärztliche Entnahme einer Blutprobe
angeordnet und durchgeführt. Auch er konnte danach wieder seines
Weges gehen. Das weitere Führen von Fahrzeugen im Straßenverkehr
wurde ihm aber bis zur vollständigen Ausnüchterung ausdrücklich
untersagt. Ihn erwarten in naher Zukunft mindestens eine hohe
Geldbuße und die Erhöhung seines Punktestandes in Flensburg.
Zusätzlich erhält natürlich die zuständige Straßenverkehrsbehörde
Kenntnis von den polizeilichen Feststellungen in Wülfrath, um in
eigener Zuständigkeit über die grundsätzliche Eignung des 36-jährigen
Betroffenen zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen
Straßenverkehr zu entscheiden. So droht diesem in Zukunft möglicher
Weise auch ein dauerhafter Führerscheinentzug. Dies hängt
insbesondere davon ab, wie lange schon ein Konsum von Drogen vorliegt
und in welcher Konzentration diese konsumiert wurden. Zur
Beweisführung kann die Verkehrsbehörde ein ärztliches Gutachten oder
eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (abgekürzt: MPU)
anordnen. Sagt das ärztliche Gutachten aus, dass ein chronischer
Drogenkonsum vorliegt, wird der Führerschein mit Sicherheit entzogen.
Grund dafür ist, dass dem Konsumenten nicht zugetraut wird, seinen
Konsum und die Teilnahme am Straßenverkehr sicher zu trennen.
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann
Telefon: 02104 / 982-1010
Fax: 02104 / 982-1028
E-Mail: pressestelle.mettmann(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/mettmann
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Datum: 11.10.2016 - 10:05 Uhr
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