Palette von Anzeigen nach nächtlicher Verkehrskontrolle - Langenfeld - 1610048
(ots) -
Am nächtlichen Mittwochmorgen des 12.10.2016, gegen 02.00 Uhr,
beobachtete eine Streifenwagenbesatzung der Langenfelder Polizei
einen jungen Zweiradfahrer, der die Baumberger Straße in Berghausen,
mit einem Kleinkraftrad der Marke Honda, trotz einer
Fahrgeschwindigkeit von etwa 50 km/h, in nur zwei Metern Abstand zu
einem vorausfahrenden PKW befuhr. Das Zweirad wurde deshalb gestoppt,
dessen Fahrer kontrolliert.
Bei der polizeilichen Kontrolle kam direkt eine ganze Palette von
Straftaten und Verstößen ans Licht, die zu weiteren Maßnahmen und zur
Erstattung mehrerer Anzeigen führten. Zunächst stellte sich heraus,
dass der 17-jährige Zweiradfahrer aus Leverkusen nicht den zum Führen
des Kleinkraftrads mit Versicherungskennzeichen erforderlichen
Führerschein besitzt. Im nächsten Schritt polizeilicher Überprüfungen
wurde festgestellt, dass sowohl die Honda, wie auch das daran
montierte, aber nicht zum Fahrzeug gehörende
Versicherungskennzeichen, schon vor Tagen unabhängig voneinander
gestohlen gemeldet und zur Fahndung ausgeschrieben worden waren.
Daraufhin wurden das offensichtlich kurzgeschlossene Moped und das
Kennzeichen sichergestellt, entsprechende Strafverfahren eingeleitet.
Bei der weiteren Kontrolle des bereits polizeibekannten
17-Jährigen stellte sich dann zusätzlich heraus, dass dieser deutlich
unter Alkoholeinfluss stand. Ein noch an Ort und Stelle
durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von etwa 1,0 Promille
(0,5 mg/l). Nachdem das sichergestellte Zweirad von einem
Abschleppunternehmen abtransportiert worden war, wurde der junge
Beschuldigte deshalb der Polizeiwache Langenfeld zugeführt, um dort
zur weiteren Beweisführung die ärztliche Entnahme einer Blutprobe
durchzuführen.
Auf der Wache angekommen ergab sich dann zudem der begründete
Verdacht, dass der junge Mann zusätzlich auch noch unter dem Einfluss
illegaler Betäubungsmittel stand. Ein durchgeführter Drogentest
deutete auf den Konsum von Kokain hin, der Beschuldigte räumte
zusätzlich den Konsum von Marihuana und Amphetaminen in den
vergangenen Tagen ein. Aus diesen Gründen wurden gleich mehrere
Blutproben angeordnet und durchgeführt, entsprechende Anzeigen
erstattet.
Schon zum Anfang aller polizeilichen Maßnahmen dieser Nacht hatte
der 17-jährige Beschuldigte aus Leverkusen den Beamten, zur
Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Identitätsfeststellung,
seinen Personalausweis ausgehändigt. Eine genauere Kontrolle dieses
Dokumentes ergab, dass daran Manipulationen im Bereich des
ausgewiesenen Geburtsdatums feststellbar waren. Auch hierzu zeigte
sich der 17-Jährige sofort geständig. Er hatte die Veränderungen an
seinem Ausweis nach eigenen Angaben vorgenommen, um bei passenden
Gelegenheiten Volljährigkeit vortäuschen zu können. Der Ausweis wurde
sichergestellt, ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung der
Palette anderer Anzeigen hinzugefügt.
Nach Abschluss der ersten polizeilichen Maßnahmen und Ermittlungen
wurde der 17-jährige Beschuldigte schließlich entlassen und in die
Obhut seiner Mutter übergeben, die dafür zu nächtlicher Stunde
informiert wurde und gegen 04.15 Uhr bei der Polizei in Langenfeld
erschien.
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann
Telefon: 02104 / 982-1010
Fax: 02104 / 982-1028
E-Mail: pressestelle.mettmann(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/mettmann
Original-Content von: Polizei Mettmann, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 12.10.2016 - 11:06 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1532660
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-ME
Stadt:
Mettmann
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Palette von Anzeigen nach nächtlicher Verkehrskontrolle - Langenfeld - 1610048"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Mettmann (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).