Hinweis auf Handel mit Betäubungsmittel löste Polizeieinsatz an Klützer Schule aus
(ots) - Am Freitagmorgen war die Grevesmühlener Polizei
wegen des Verdachts des Handelns mit Betäubungsmitteln in einer
Klützer Schule im Einsatz. Nach ersten Erkenntnissen bot ein
12-jähriger Schüler seinen Mitschülern in der Vergangenheit diverse
Substanzen an, bei denen es sich vermutlich um Betäubungsmittel
handelt. In einem Fall soll der Junge einen Mitschüler auch zur
Einnahme der Substanz gezwungen haben. Bei der Durchsuchung des
verdächtigen Kindes wurden u.a. für die Szene typische Tütchen, die
lediglich pulvrige Anhaftungen aufwiesen, und andere Gebrauchsmittel
gefunden. Bei der Durchsuchung der Wohnung kam auch ein
Rauschgiftspürhund zum Einsatz. Es konnten dort ebenfalls Tütchen mit
Anhaftungen sichergestellt werden. Ob es sich um Betäubungsmittel
handelt und wenn, um welche Substanzen, muss eine Untersuchung
zeigen. Die Ermittlungen dazu und auch zur Herkunft der Substanzen
laufen.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Wismar
Nancy Schönenberg
Telefon: 03841-203-304
E-Mail: pressestelle-pi.wismar(at)polizei.mv-regierung.de
http://www.polizei.mvnet.de
Original-Content von: Polizeiinspektion Wismar, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Angebliche Zivilpolizisten stehlen Bargeld"> 18-Jähriger in Untersuchungshaft" alt=" Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Pforzheim und der Bundespolizeiinspektion Karlsruhe
18-Jähriger in Untersuchungshaft">
Datum: 14.10.2016 - 14:27 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1534463
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-HWI
Stadt:
Klütz
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Hinweis auf Handel mit Betäubungsmittel löste Polizeieinsatz an Klützer Schule aus"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeiinspektion Wismar (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).